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Militärseelsorge? Abschaffen!20.02.2014

Zivilcourage 1/2014 - Titel: Militärseelsorge abschaffen

Von Stefan Philipp

„Gott mit uns“ – diesen Spruch machte das preußische Königtum im Jahr 1701 zu seiner Devise. Und brachte damit Gott auf die Schlachtfelder. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts trug jeder preußische Soldat dieses Motto auf seinem Koppelschloss. In der Reichswehr der Weimarer Republik prangte es ab Mitte der Zwanziger Jahre auf jedem Koppelschloss, die Nazis behielten es für die Wehrmacht bei, so dass Gott immer dabei war, als deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg mordend durch Europa zogen. Am Ende war Gott nur vielleicht tot, tatsächlich waren aber über 55 Millionen Menschen durch diesen Krieg zu Tode gekommen.

Weder Koppelschlösser noch deutsches Militär gab es in den dann folgenden Jahren. Das geschlagene und besetzte Deutsche Reich konstituierte sich 1949 als Bundesrepublik Deutschland neu, allerdings war seine Souveränität noch eingeschränkt und sein Territorium beschränkte sich auf die drei westlichen ehemaligen Besatzungszonen. Ein „richtiger Staat“ war das Gebilde damit noch nicht, denn von den drei nach der Staatsrechtslehre notwendigen Elementen fehlte neben dem vorhandenen Staatsgebiet und dem Staatsvolk die Staatsgewalt. Immerhin Gott war wieder mit dabei – gleich im ersten Satz formulierte der Verfassungsgeber, dass sich „das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ habe, und zwar „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“. Immerhin durfte es mit diesem jeder halten, wie er wollte, denn die „Freiheit des Glaubens, des Gewissens“ und die des „religiösen Bekenntnisses sind unverletzlich“, wie es der Artikel 4 dieses Grundgesetzes festlegte (und daraus folgend bestimmte, dass „niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ darf).

Unheilige Allianz: Staat und Kirche

Am Ende dieser neuen Verfassung wurde dann auf die vorige, nämlich die Weimarer Reichsverfassung vom August 1919, verwiesen und bestimmt, dass die dortigen Regelungen zur Religion und den Religionsgesellschaften in den Artikeln 136 folgende „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ sind. Immerhin war im dortigen – und nun weitergeltenden Artikel 137 – bestimmt, dass „keine Staatskirche“ besteht, Eigentum, Rechte und „sonstige Vermögen“ durften „die Religionsgesellschaften“, und damit im Wesentlichen die katholische und die evangelische Kirche, aber behalten. Übernommen wurde der Artikel 141 der alten Verfassung, in dem es heißt: „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer ... besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen.“

Zwar gab es also kein Militär, das „Recht zur Militärseelsorge“ aber war immerhin schon garantiert. Man konnte sich denken, was passieren würde: Zu Staatsvolk und Staatsgebiet kam 1956 die Staatsgewalt in Form der Bundeswehr hinzu – und das alte Bündnis zwischen „Thron und Altar“ funktionierte perfekt. Bereits 1950 hatte Bundeskanzler Adenauer den früheren Wehrmacht-Oberleutnant und Mitbegründer des Deutschen Gewerkschaftsbundes Theodor Blank zu seinem „Beauftragten für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“ gemacht. Die „Dienststelle Blank“ als Vorläuferin des späteren Kriegsministeriums erkannte schon 1954: „Der Staat selbst hat an der Militärseelsorge ein echtes Eigeninteresse.“
Am 5. Mai 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, mit denen die Bundesrepublik ihre Souveränität erlangte, am 9. Mai wurde sie Mitglied der Nato, am 10. Oktober ernannte Bundespräsident Heuß die ersten Bundeswehrsoldaten und am 12. November wurden die ersten Freiwilligen vereidigt; am 21. Juli 1956 verabschiedete der Bundestag das Wehrpflichtgesetz – und kurz zuvor, am 22. Februar 1957, hatten Kanzler Adenauer und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Dibelius, den Militärseelsorgevertrag unterzeichnet. Darin ist geregelt, dass für „die Bundeswehr eine ständige evangelische Militärseelsorge eingerichtet“ wird, diese „als Teil der kirchlichen Arbeit im Auftrag und unter der Aufsicht der Kirche ausgeübt“ wird; dabei sorgt der Staat „für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten.“

Für den Bereich der katholischen Kirche regelte bereits das im Juli 1933 zwischen dem „Heiligen Stuhl“ und Nazi-Deutschland abgeschlossene Reichskonkordat die Militärseelsorge; dieser Staatskirchenvertrag galt und gilt weiter.
So wie das Militär „Häuptlinge“ braucht, die es dann Generale und Admirale nennt, können anscheinend auch die Kirchen nicht auf „Befehl und Gehorsam“ und klare Hierarchein verzichten. Im militärischen Bereich gibt es deshalb als „Häuptlinge“ je einen Militärbischof, zahlreiche Militärdekane als „Unterhäuptlinge“ und jeweils fast 100 „Indianer“ als Militärpfarrer. An der Spitze der Verwaltungsapparate stehen das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr mit einem Militärgeneraldekan und die Kurie des Katholischen Militärbischofs mit einem Militärgeneralvikar als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörden des Kriegsministeriums. Wie alle Bürokratien haben auch diese die Tendenz, sich krakenartig auszubreiten und Besitzstände zu wahren.

Über 30 Millionen Euro jährlich vom Staat für die Militärkirche

Im Militärseelsorgevertrag wurde 1957 vereinbart, dass für je 1?500 evangelische Soldaten ein Militärgeistlicher vorzusehen ist. Wenn man einmal nachrechnet, dann reibt man sich – zumal als Steuerzahler, denn die Militärseelsorgekosten werden vollständig aus der Staatskasse bezahlt – verwundert die Augen:
Die Bundeswehr hat nach der aktuellen Auskunft auf ihrer Homepage 185?921 soldatische Angehörige. Nicht ganz 60 Prozent der Bevölkerung sind Kirchenmitglieder; unter SoldatInnen dürfte der Anteil sogar deutlich geringer sein, da sie lebensjünger und damit „kirchenferner“ sind und überproportional aus Ostdeutschland kommen, wo die konfessionelle Bindung geringer ist.
Nimmt man aber dennoch diese 60-Prozent-Quote, wären bei der Bundeswehr 111?554 SoldatInnen Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche. Danach dürfte es insgesamt 74 Militärgeistliche geben ?– tatsächlich gibt es laut der offiziellen Internetseite www.militaerseelsorge.bundeswehr.de 195 Militärpfarrämter beider Konfessionen. Egal, wie man rechnet: Die Zahl der Militärpfarrer liegt doppelt bis dreimal so hoch, wie sie dürfte und vertraglich vereinbart war.
Genaue Zahlen sind ohnehin nicht zu erhalten – die militärische Taktik des Tarnens und Täuschens wird auch gegenüber der Bevölkerung angewendet: Der Etat der Militärseelsorge ist letztmals im Verteidigungshaushalt des Jahres 2007 als eigenes Kapitel veröffentlicht worden. Damals betrugen die jährlichen Kosten, mit denen die Militärseelsorge aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, 30.300.000 Euro! 30 Millionen Euro jährlich (und mittlerweile dürfte der Batrag noch höher liegen) für den Bruch des verfassungsrrechtlichen Gebots der strikten Trennung von Staat und Kirche.

„Förderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte“

Was machen diese fast 200 Militärpfarrer (und wenigen evangelischen Pfarrerinnen)? Sie sind bei der Bundeswehr immer und überall dabei: „Sie begleiten Sie in Ihrem Dienst in der Bundeswehr – im soldatischen Alltag wie auch bei den Auslands- einsätzen“, wie es ihrer Selbstdarstellung im Internet heißt.
Als Staatsbeamte mit Räumlichkeiten in der Kaserne (und auf Kriegsschiffen und in „Feldlagern“ im Ausland), mit Dienstwagen und Fahrer, mit PfarrhelferInnen („die eine spezielle diakonische Ausbildung für die Bundeswehr erhalten“) sind sie neben der Seelsorge vor allem für den „lebenskundlichen Unterricht“ (LKU) zuständig. Diese regelmäßige Pflichtveranstaltung für alle SoldatInnen ist – wie alles bei der Bundeswehr – geregelt in einer Zentralen Dienstvorschrift (ZDv 10/4). In der entsprechenden ZDv aus dem Jahr 1959 hieß es zum LKU, dass dieser „im Zusammenhang mit der Gesamterziehung der Soldaten zu sehen [ist]. Er behandelt sittliche Fragen, die für die Lebensführung des Menschen, seine Beziehung zur Umwelt und für die Ordnung des Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft wesentlich sind. Er hat die Aufgabe, dem Soldaten Hilfe für sein tägliches Leben zu geben und damit einen Beitrag zur Förderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu leisten, die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen.“ Auch wenn diese ZDv überarbeitet und aktualisiert wurde, bleibt der Gedanke der Erziehung bestimmend. Zwar kann der Unterricht „im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt“ werden, in der Regel ist das aber die Aufgabe derr katholischen und evangelischen MilitärpfarrerInnen.

Die pazifistisch-antimilitaristische Forderung

Ob man der Ansicht ist, die Kirchen müssten sich unter Berufung auf die Bibel und Jesus Christus eindeutig und klar gegen Gewalt, Krieg und Militär und z.B. für Kriegsdienstverweigerung und Zivile Konfliktbearbeitung positionieren, oder nicht – das spielt aus pazifistisch-antimilitaristischer Sicht zunächst einmal keine Rolle. Als Institutionen tun sie es nicht – unabhängig davon, dass viele ihrer Mitglieder und auch zahlreiche Funktionäre so denken und handeln –, sondern sind im Gegenteil bewusst und gewollt integraler „Bestandteil der Staatsgewalt“. Nirgendwo wird das deutlicher als bei der Militärseelsorge. Der kritische Pfarrer Rainer Schmid charakterisiert die Militärseelsorge als „ein gut funktionierendes Zahnrad im militärischen Getriebe“ (siehe das Interview).
Die Kirchen schaffen also Legitimation für Militär und Krieg. Deshalb ist der Beschluss des DFG-VK-Bundeskongresses richtig, der im September 2013 mit 70 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen und bei einer Enthaltung formuliert hat: „Die DFG-VK fordert die beiden großen Kirchen in Deutschland auf, die Militärseelsorge sofort zu beenden.“

Nachbemerkung: Das Motto der evangelischen Militärseelsorge lautet „domini sumus“, zu Deutsch: „Wir gehören dem Herrn.“ Zwar nicht auf den Koppelschlössern der Bundeswehr, aber durch die Militärseelsorge ist Gott also weiterhin bei den deutschen Kriegen dabei. Die deutschen SoldatInnen kämpfen nun weltweit für „Einigkeit•Recht•Freiheit“, so die heutige Prägung auf den Koppelschlössern.

Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage. Er war jahrelang ehrenamtlich in der evangelischen Jugendarbeit engagiert, hat eine Ausbildung als Erzieher an einer evangelischen Fachschule absolviert, an einer evangelischen Fachhochschule Sozialarbeit studiert und ist Mitglied in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Literatur: Wolfram Beyer (Hrsg.): Militärseelsorge abschaffen. Humanistische, christliche und pazifistische Argumente. Berlin 2013; 52 Seiten; 4 Euro

Der Beitrag ist der Zivilcourage 1-2014 im Februar 2014 entnommen

Mehr Informationen: http://www.militaerseelsorge-­abschaffen.de

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