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Traditionserlasse der Bundeswehr30.11.2012

http://www.asfrab.de

Die Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr regelt ein Traditionserlass offiziell. Nach dem darin formulierten Verständnis wird Tradition als die Überlieferung von Werten und Normen verstanden, die ein verbindendes Element zwischen den Generationen herstellt. Notwendig sei sie, um eine eigene Identität zu sichern.

Der nach wie vor gültige Erlass stammt aus dem Jahr 1982 und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen der Bundeswehr und ihren Vorgängerinstitutionen. Der damalige SPD-Verteidigungsminister Hans Apel reagierte mit der Neufassung des Traditionserlasses auf die Zunahme rechtsextremer Traditionspflege in der Bundeswehr seit Mitte der 1970er-Jahre, bleibt aber in den entscheidenen Passagen unverbindlich. Mit ihm wurde der erste Erlass aus dem Jahr 1965 abgelöst. Dieser war wiederum nötig geworden, da ohne verbindliche Regelung die Truppe vor Ort - oftmals von ehemaligen Wehrmachtsoffizieren geführt - freie Hand gehabt hatte, selbst zu bestimmen, in welcher Tradition sie sich sieht.

Wortlaut bei der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung

Erlass "Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr" vom 20. September 1982 (Download PDF)
Erlass "Bundeswehr und Tradition" vom 1. Juli 1965 (Download PDF 1,38 MB)

Mehr Informationen: http://www.asfrab.de

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