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Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland30.11.2007

Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland

Eine Projektstudie von Michaela Ludwig mit einem Vorwort von China Keitetsi

Die Studie wurde erstellt im Auftrag von terre des hommes Deutschland e.V. und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Die Studie steht zum kostenlosen Download als PDF-Datei bereit Kindersoldaten-Studie


Michaela Ludwig - geboren 1969, studierte in Marburg und Hamburg Germanistik und Soziologie. Flüchtlingsarbeit mit Schwerpunkt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, zwei Aufenthalte in Uganda: Recherche und Interviews über politische Situation und den Einsatz von Kindersoldaten in Norduganda. Lebt und arbeitet in Hamburg als freie Journalistin, Schwerpunkt Kindersoldaten.


Vorwort zur Studie

Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren: Kinder mit Anspruch auf Hilfe?


Wer einmal als Kindersoldat rekrutiert wurde, hat kaum die Chance, die Armee oder bewaffnete Gruppe wieder zu verlassen, ohne von seinen ehemaligen Kameraden verfolgt und möglicherweise getötet zu werden. Das Kindersoldatendasein endet in der Regel mit Tod, Gefangenschaft, einer schweren Verletzung oder - allerdings selten - mit einem Friedensschluss und anschließender Entlassung. Den wenigsten gelingt die Flucht in ein sicheres Umfeld, wie zum Beispiel nach Deutschland. Aber wie sicher und rechtlich geschützt sind ehemalige Kindersoldaten in Deutschland?

Das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge vertritt ebenso wie die Rechtsprechung die Meinung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um Deserteure handelt. Die Fahnenflucht allein sei allerdings nicht für die Anerkennung der Kindersoldaten als politischer Flüchtling ausreichend, es müssten noch zusätzliche politische Verfolgungstatbestände (ein so genannter Politmalus) hinzukommen.

Diese Auffassung, die auch von vielen Gerichten geteilt wird, bedarf dringend der Überprüfung. Sie steht in direktem Widerspruch zu den Positionen der Bundesregierung in der Frage der Kindersoldaten. Mit maßgeblicher Unterstützung Deutschlands wurde das Völkerrecht in den letzten Jahren im Hinblick auf die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten erweitert, ihr Schutz verbessert. Bisher fanden diese neuen Entwicklungen aber keine Berücksichtigung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten neueren Veränderungen finden Sie auf Seite 41. Das internationale Völkerrecht stellt eindeutig klar, dass Kindersoldaten Opfer schwerster Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sind.

Wie lässt sich diese internationale Ächtung der Rekrutierung und des Kampfeinsatzes von Kindern mit der deutschen Asylpraxis vereinbaren, wo zu dem erlittenen Unrecht auch noch ein »Politmalus« hinzukommen muss, um Asyl gewährt zu bekommen?

Warum kann die Teilnahme an einem Krieg als »unpolitisch« definiert werden? Ist nicht die Fahnenflucht an sich eine hochpolitische Tat: Widerstand gegen brutale Unterdrückung, Angst und Missbrauch, aber auch dagegen, zu Gräueltaten gezwungen zu werden? Wieso zählt nicht als politische Verfolgung, wenn eine Rebellengruppe »Deserteure« regelmäßig tötet oder eine Regierung gefangen genommene Kindersoldaten foltern und menschenunwürdig behandeln lässt? Wie lässt es sich rechtfertigen, diese Kinder und Jugendlichen in »interne Fluchtalternativen « zurückzuschicken und wie will man ganz praktisch sicherstellen, dass sie diese Alternativregionen überhaupt lebend erreichen?
Wichtige Erkenntnisse aus der Studie

Die Studie zeigt, dass ehemalige Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren aus zwei wesentlichen Gründen keine Chance haben. Zum einen werden keine kinderspezifischen Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern als asylrelevant anerkannt. Zum anderen erschweren erhebliche psychische und zum Teil auch physische Probleme der Kinder ein erfolgreiches Verfahren. Auf Grund ihrer Erlebnisse, aber auch wegen fehlender Schulausbildung und Sprachschwierigkeiten sind sie in keiner Weise in der Lage, das Asylverfahren erfolgreich durchzustehen. Dies gilt für die unter 16-Jährigen, die zumindest Rat und Hilfe durch die Institutionen der Jugendhilfe erhalten, als auch in besonderem Maße für die älteren Jugendlichen, die wie Erwachsene behandelt werden.

Ein erhebliches Dilemma besteht darin, dass das jetzige Asylverfahren mit seinen rigiden Kriterien und Abläufen nicht kindgerecht gestaltet werden kann. Es ist jedoch der einzige Zugang für Kinderflüchtlinge zum notwendigen staatlichen Schutz.

An diesem Dilemma ansetzend gehen die Forderungen der Flüchtlingsinitiativen und Hilfsorganisationen in zwei Richtungen. Zum einen wird gefordert, im Asylverfahren die Situation der Kinder besser zu berücksichtigen, ein Clearingverfahren vorzuschalten und ihnen so bessere Chancen zu geben, ihre Fluchtgründe sachgerecht einzubringen und die politische Verfolgung nachzuweisen. Dies schließt auch ein, dass das eigentliche Asylverfahren erst mit zeitlicher Verzögerung beginnt.

Andererseits muss das Vorurteil, dass Kinder keine politisch Verfolgten sein können, aufgegeben werden. Das Schicksal der Kindersoldaten ist ein besonders anschauliches Beispiel für kinderspezifische politische Verfolgung. Nur das Primat der Flüchtlingsabwehr in Gesetzgebung, Verfahrensgestaltung und Rechtsprechung kann die spitzfindigen juristischen Begründungen erklären, mit denen traumatisierten Minderjährigen der Status des politischen Flüchtlings verwehrt wird. Vor dem Hintergrund der inzwischen stark verbesserten internationalen Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche ist dies moralisch und rechtlich unhaltbar und muss geändert werden. Wesentliche Maßnahmen sind in den Empfehlungen und Forderungen aufgelistet.



Der Titel der Studie heißt »Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland«, dementsprechend beschränken sich die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen auch auf diese eng begrenzte Personengruppe und auf Deutschland. Es ist notwendig, mehr Daten und mehr Informationen über Kinder mit anderen Fluchtgründen zu erheben. Auch die Beschränkung der Studie auf Deutschland sollte auf Dauer und vor dem Hintergrund der sich beschleunigenden europäischen Integration überwunden werden.

Andreas Rister
terre des hommes Deutschland e.V.
Referent Kinderrechte

Albert Riedelsheimer
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Sprecher



Mehr Informationen: http://www.tdh.de/content/themen/weitere/kindersoldaten/studie_kindersoldaten.htm

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