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Jugendoffiziere im Unterricht - am Beispiel Baden-Württemberg19.03.2012

ZivilCourage 01/2012 Titel

Von Klaus Pfisterer (in ZivilCourage 1/2012 - Zeitschrift der DFG-VK für Antimilitarismus und Pazifismus )

Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Bundeswehr vom 4. Dezember 2009 ist der vorläufig letzte Akt einer langen Reihe von Vereinbarungen, die das Land mit der Bundeswehr geschlossen hat. Baden-Württemberg gilt in dieser Hinsicht als Vorreiter in Sachen „Jugendoffiziere im Unterricht“.

Jugendoffiziere der Bundeswehr gibt es seit 1958, als unter dem damaligen Generalinspekteur der Bundeswehr Adolf Heusinger die Institution des Jugendoffiziers geschaffen wurde. Am 19. November 1970 forderte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer: „Es muss beim jungen Menschen Verständnis geweckt werden für die Notwendigkeit einer ausreichenden Verteidigung als Voraussetzung jeder Entspannungspolitik. ... stehen die Jugendoffiziere der Bundeswehr zur Verfügung, um den Auftrag der Bundeswehr und ihre Rolle im Rahmen der Sicherheitspolitik in den Schulen sachkundig darzustellen“.

Auf der Grundlage des Brandt-Briefes erließ der damalige Kultusminister von Baden-Württemberg Dr. Hahn am 18. August 1971 die Anordnung „der Berücksichtigung der Landesverteidigung im Unterricht“. Den Kerninhalt formulierte das Kultusministerium so: „... ist es wichtig, die Schüler über die Notwendigkeit einer ausreichenden Verteidigung zu informieren und die Aufgaben, die der Bundeswehr hierbei zukommen, sachlich und ohne Werbung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Bundeswehr sind so verständlich zu machen, dass sie von den Schülern als notwendig anerkannt werden können.“

Als die Friedensbewegung 1980/1981 erstarkte, sollten sich die Kultusminister der Bundesländer auf eine gemeinsame Empfehlung bei der Darstellung der Sicherheitspolitik im Unterricht einigen. Dies gelang bis zum März 1983 in mehreren Sitzungen nicht, und so gab es schließlich zwei Empfehlungen: Eine für die SPD-regierten und eine für die unionsgeführten Bundesländer. Die SPD zeigte sich im Gegensatz zur Union offener für die Diskussion von Kritik und Alternativen zur herrschenden Sicherheitspolitik.
Verbot für KDV-Organisationen

Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Nato-Nachrüstungsbeschluss im Sommer 1983 erließ der damalige Kulturminister Mayer-Vorfelder (CDU) am 22. Juli 1983 die Verwaltungsvorschrift „Friedenssicherung und Bundeswehr im Unterricht“. In einem Zusatzerlass verbot er einzelnen Kriegsdienstverweigerern und Vertretern von Kriegsdienstverweigerer-Organisationen, im Unterricht als Fachleute aus der Praxis aufzutreten. Dieser Zusatzerlass richtete sich vornehmlich gegen die DFG-VK, traf aber letztlich alle Friedensorganisationen, deren Vertreter in den Jahren bis 1983 zu mehreren hundert Veranstaltungen mit und ohne Jugendoffizier in die Schulen eingeladen wurden. Es kam während der gesamten Zeit zu keinerlei Beanstandungen seitens der verantwortlichen LehrerInnen oder der Schulleitungen.

Stattdessen wurden häufig die Kompetenz und die Sachlichkeit der DFG-VK-Fachleute gelobt. Dies war Mayer-Vorfelder ein Dorn im Auge und musste geändert werden. Von jetzt an hatten die Jugendoffiziere der Bundeswehr die Informations- und Meinungshoheit in den Schulen. Lediglich den kirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerung war es nach einer kurzen Verbotsdauer schnell wieder erlaubt, im Religionsunterricht über das Thema Kriegsdienstverweigerung zu informieren.

Die NachfolgerInnen von Mayer-Vorfelder änderten diese Praxis nicht. Die Verwaltungsvorschrift lief zwar 1993 aus, das Kriegsdienstverweigerer-Verbot bestand weiter, und zivile Friedensfachleute durften nicht in den Unterricht eingeladen werden. Erst nach jahrelangen Bemühungen gelang es der DFG-VK Baden-Württemberg, dieses „Unrecht“ rückgängig zu machen. Der damalige GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem vermittelte eine Lösung zwischen dem Kulturministerium und der DFG-VK. Seit dem 14. Dezember 2004 dürfen VertreterInnen von Friedensorganisationen wieder als Fachleute aus der Praxis in den Unterricht eingeladen werden.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift „Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht“ vom 14.12.2004 lautet: „Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule macht es erforderlich, dass der Unterricht in lebendigen Kontakt mit der Wirklichkeit steht. Dazu trägt bei, wenn bei geeigneten Anlässen Fachleute aus der Praxis in den Unterricht einbezogen werden. Bei der Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der im Bundestag und im Landtag vertretenen Parteien dürfen die Schulen keine einseitige Auswahl vornehmen. Von der Mitwirkung von Abgeordneten und anderen Personen des politischen Lebens im Rahmen des Unterrichts an den Schulen ist in den letzten acht Wochen vor Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bundestagswahlen sowie Wahlen zum Europaparlament abzusehen.“

Damit wäre eigentlich alles geklärt. Aber es kam anders. Baden-Württemberg schloss eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr. Dieses Mal allerdings erst als drittes Bundesland. Die Initiative für die Vereinbarung ging vom damaligen Bundesminister der Verteidigung Jung, CDU, aus. Er schrieb am 16. Juni 2009 einen Brief an Ministerpräsident Oettinger, CDU, der ihn an Kultusminister Rau, CDU, weiterleitete. Aus dem Inhalt des Briefes, der erst im April 2011 veröffentlicht wurde, geht hervor, dass Jung die Ministerpräsidenten aufforderte, „eine individuell auf ihr Bundesland ausgerichtete Kooperationsvereinbarung zu entwickeln“. Dem kam das Bundesland gerne nach.


Die landesweite baden-württembergische Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ fordert von der grün-roten Landesregierung die Kündigung dieser Kooperationsvereinbarung. Unterstützt wird die Forderung von mehreren Gewerkschaften (GEW, ver.di, DGB Nordwürttemberg), dem Konvent der Friedensbeauftragten und Beistände für KDV der evangelischen Landeskirchen in Württemberg und Baden, terre des hommes und dem UsA der pädagogischen Hochschulen Freiburg und Schwäbisch Gmünd sowie vielen Einzelpersonen.


Klaus Pfisterer ist Sprecher des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg und seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt. (in ZivilCourage 1/2012 – Zeitschrift der DFG-VK für Antimilitarismus und Pazifismus)

Mehr Informationen: http://www.schulfrei-fuer-die-bundeswehr.de

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