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Paradigmenwechsel: Von der Verteidigung zur Intervention01.12.2011

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Nach den verheerenden Erfahrungen mit dem deutschen Militarismus im Zweiten Weltkrieg wurden die BRD und die DDR zunächst ohne eine eigene Armee gegründet. Dieser Zustand hielt nicht lange an. Im Kontext des Kalten Kriegs wurden bereits 1955 die Bundeswehr und 1956 die NVA geschaffen. Die Rechtfertigung zur Aufstellung beider Armeen und der Wiedereinführung der Wehrpflicht bestand in der Landes- bzw. Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO bzw. des Warschauer Paktes. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts erscheint ein militärischer Angriff auf Deutschland höchst unwahrscheinlich. Die NVA wurde in die Bundeswehr überführt. Der ursprüngliche Zweck des Militärs nach dem Grundgesetz war somit entfallen. Anstatt unter dem Stichwort der Friedensdividende die historische Chance zu nutzen und die freigewordenen Ressourcen für den zivilen Bereich zu verwenden, erfolgte schrittweise eine funktionale Neubestimmung der Bundeswehr: weg vom Prinzip der Verteidigung und hin zur gewaltsamen Intervention in Konflikt- und Krisengebiete im Rahmen der NATO, des militärischen Teils der EU, der UN oder auch in rein nationalen Evakuierungs- und Kommandooperationen.

Die Informationsstelle Militarisierung und die DFG-VK haben im Oktober 2011 gemeinsam ein achtseitiges Themenblatt zu den Inhalten und Hiuntergründen der Entwicklung in und um die Bundeswehr heraus gegeben.

Das Fact-Sheet kann kostenlos ausgedruckt oder im Materilaversand (gegen Porto) bestellt werden.


Mehr Informationen: http://www.imi-online.de

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