Dies ist das Archiv der alten DFG-VK-Webseite. Sie war von 2007 bis 19. Oktober 2015 online. Schau Dich gern um.
Die aktuelle Seite findest Du unter www.dfg-vk.de.

"Beleidigung anderer Personen"02.11.2011

Die Linke NRW

der Stellvertretende Landessprecher der LINKEN.NRW soll wegen Meinungsäußerung kriminalisiert werden.

Noch immer wird der stellvertretende Landessprecher der LINKEN.NRW, Thies Gleiss, von der Justiz verfolgt, weil er angeblich die Bundeswehr beleidigt haben soll. In erster Instanz wurde er deswegen zu 2500,- Euro Geldstrafe verurteilt, jetzt findet die Berufungsverhandlung vor dem Berliner Landgericht statt.

Termin: Mittwoch, 23. November, 12.00 im Gerichtsgebäude Turmstr. 91, 10599 Berlin, Raum 1/501

Thies Gleiss hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen "Beleidigung anderer Personen" eingelegt. Der stellvertretende Sprecher der LINKEN:NRW hatte im Mai 2010 in der Zeitung "Junge Welt" einen Artikel zu den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Grünen und LINKE nach den Landtagswahlen in NRW geschrieben. Dort stellte er eine kritisch-rhetorische Frage an die Sondierungspartner:

"Zur nüchternen Betrachtung gehört auch die simple Erkenntnis, dass SPD und Grüne mit den LINKEN im Grunde auch gar nicht verhandeln wollen. Wie anders ist es zu erklären, dass als erste Bedingung an uns die hirnrissige Forderung erhoben wird, wir müssten unser Verhältnis zur DDR klären. Sollen wir etwa mitspielen: An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht. Vielleicht sollten SPD und Grüne am ersten Verhandlungstag erst einmal ihr Verhältnis zum Krieg klären – und dann? Warten auf Godot?"

In dieser Frage an die die heutigen Regierungsparteien, die mittlerweile ohne Bedenken auf die parlamentarische Unterstützung der LINKEN bauen, sehen Staatsanwalt und Gericht eine Ehrverletzung der in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten. Im ersten Verfahren waren sich selbst Richter und Staatsanwalt einig, dass es sich hier um eine Bagatelle handelt, die in keiner Weise die Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit überschreitet. Trotzdem verhängte der Richter eine Geldstrafe, ohne in seiner Begründung auch nur einmal die Tat mit dem Recht auf Meinungsäußerung abzuwägen.

Thies Gleiss erwartet in der Berufungsverhandlung die Einstellung des Verfahrens und Übernahme seiner bisherigen Verteidigungskosten beziehungsweise einen völligen Freispruch.

Der Landesvorstand der LINKEN-NRW protestiert gegen diese Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung und ruft zur Solidarität mit ihrem stellvertretenden Landessprecher auf. Insbesondere von SPD und Grünen erwarten wir eine eindeutige Positionierung gegen diesen Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.


Quelle: Newsletter DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen

Mehr Informationen: http://www.dielinke-nrw.de

[zurück]

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen • 2018 • Impressum