Dies ist das Archiv der alten DFG-VK-Webseite. Sie war von 2007 bis 19. Oktober 2015 online. Schau Dich gern um.
Die aktuelle Seite findest Du unter www.dfg-vk.de.
Angaben zu Kriegsstützpunkt in Usbekistan nun Staatsgeheimnis15.06.2011
Die Fragen einer Abgeordneten im Bundestag zu den Kosten des Stützpunktes der Bundeswehr in Usbekistan hat das Verteidigungsministerium im April 2011 noch öffentlich beantwortet. Entsprechend einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der usbekischen Regierung zahle Deutschland jährlich rund 16 Millionen Euro an das dortige Finanzministerium. Dies sei eine "Ausgleichszahlung" für die Nutzung des "Strategischen Lufttransportstützpunktes" Termez. In einer Drucksache sind diese Zahl wie auch weitere Angaben allgemein zugänglich. Acht Wochen nach der Antwort ist die elektronische Fassung geändert worden: "Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antworten (...) als 'VS – Nur für den Dienstgebrauch' eingestuft."
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 15. Juni zufolge hat der Parlamentarische Staatssekretär Kossendey an die Abgeordnete geschrieben, dass die Antworten "sensible Daten" enthielten. Eine Nachprüfung habe "eine Einstufung der Antworten" als Verschlusssache geboten. Für die Süddeutsche Zeitung ist dieser "Zensurversuch" das "jüngste Beispiel für unangenehme Verrenkungen der Bundesregierung im Umgang mit dem diktatorischen Regime in Taschkent".
Noch am 20. Mai teilt Kossendey auf eine Frage derselben Abgeordneten öffentlich mit, dass das Abkommen unbefristet laufe und Deutschland die "vertraglich vereinbarten Zuwendungen" solange zahlen werde, wie der "Vertrag" unverändert fortbestehe oder nicht gekündigt werde. Es bestünden derzeit keine Planungen, den Lufttransportstützpunkt Termez aufzulösen. Er sei "erforderlich, solange sich die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Kräften und Mitteln unter vergleichbaren Bedingungen" am Afghanistan-Einsatz beteilige.
Quelle: http://www.bundeswehr-monitoring.de/auftrag-und-struktur/angaben-zu-kriegsstuetzpunkt-in-usbekistan-nun-staatsgeheimnis-11902.html
Mehr Informationen: http://www.bundeswehr-monitoring.de
[zurück]