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Gelernt ist gelernt - Die Bundesrepublik und ihre Söldner14.06.2011

Inge Höger

von Inge Höger und Paul Grasse

Im vergangenen Jahr erlebte das Thema deutscher Söldner eine kurze Konjunktur, als die Sicherheitsfirma Asgaard mit Sitz im münsterländischen Ahlen angeblich ihre Angestellten in einen Einsatz zum Schutz eines Warlords nach Somalia schicken wollte. Die Firma heißt nicht nur heidnisch, sie hat auch ein Wikingerschiff im Logo und begrüßt die Besucher ihrer Website mit den Klängen aus Star Wars. Asgaard beschäftigte ausnahmsweise sogar die Staatsanwaltschaft, die den § 109 des Strafgesetzbuches verletzt sah, der das „Anwerben für einen fremden Wehrdienst“ unters Strafe stellt. Zwar handelte es sich anscheinend um eine Angeberei der Geschäftsführung, dennoch hätten diese Affäre und Meldungen aus vergangenen Jahren, die Deutsche unter den Zehntausenden Söldnern im Irak vermuteten, die Bundesregierung zum Handeln motivieren sollen. Auch der Tod eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der für eine US-Firma in Kunduz als Wachmann arbeitete, beirrte die Bundesregierung nicht in ihrer Haltung, dass die „bestehenden Vorschriften im EG-Sanktionsrecht, Gewerberecht und Außenwirtschaftsrecht ausreichen, Sicherheitsunternehmen mit militärischen Absichten zu begegnen[1]“. Bemerkenswerter Weise sind sich in dieser Hinsicht zumindest die Bundesregierungen vollkommen einig, ob nun SPD und die Grünen oder heute CDU/CSU und die FDP.


Geschichte

Die indifferente Haltung der Regierungen kann die Tatsache nicht überdecken, dass Deutsche als Söldner spätestens seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sehr begehrt waren. Ehemalige Wehrmachtssoldaten dürften einen großen Teil des Kontingentes der Fremdenlegion gestellt haben, die zwischen 1945 und der Befreiung Algeriens in der Kolonie den Widerstand bekämpften. Mit mehr als 50000 stellten die Deutschen zwischen 1945 und 1962 die Hälfte aller Fremdenlegionäre, die dort eingesetzt wurden. Auch im Vietnamkrieg waren Deutsche Legionäre unentbehrlich, sie stellten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg immerhin zwei Drittel des ganzen Kontingents, bis die Legion 1954 in Điện Biên Phủ ihre größte Niederlage erlitt. 1962, nachdem die Fremdenlegion sich an dem Putschversuch des Militärs beteiligte, wurden auch zwei Deutsche wegen ihrer Teilnahme hingerichtet. Selbst Ernst Stahlgewitter-Jünger schrieb sich für ein kurzes Abenteuer bei der Legion ein. Die Bundesregierung hat von diesen Dingen offenbar noch nie etwas gehört: Auf Anfrage der LINKE-Abgeordneten Inge Höger bekundete sie, ihr lägen über den Einsatz von ehemaligen Deutschen Soldaten in ausländischen Armeen „keine gesicherten Erkenntnisse vor“[2]. Dabei gibt es gerade über Deutsche in der Legion nicht nur umfangreiche militär-nostalgische Literatur, sondern sogar eine vierteilige TV-Serie des Senders für echte Kerle DMAX. Frankreich greift nach wie vor gern besonders bei heiklen Operationen, aber auch in UN- und NATO-Militäreinsätzen oder auch unter EU-Mandat gern auf seine fremde Truppe zurück.


Modernes Söldnertum

Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums gegenüber dem Congressional Budget Office hielten sich im April 2008 etwa 160000 sogenannte zivile Auftragnehmer zur Unterstützung der etwa 160000 US-Soldaten im Irak auf. Es sollen zudem insgesamt 30000 bewaffnete Sicherheitsdienstleister im Auftrag von US- Ministerien und der irakischen Regierung im Irak tätig sein. Desweiteren wird davon ausgegangen, dass auch in Afghanistan wenigstens 30 000 Contractors oder auch Söldner, tätig sind.

Die Wiege des modernen Söldnertums steht in Südafrika. Mithilfe von Spezialtruppen fachte der Apartheidstaat immer wieder Konflikte in afrikanischen Ländern wie dem Kongo oder Angola an. Die südafrikanische Firma Executive Outcomes wurde aus den weißen Resten der südafrikanischen Armee aufgebaut und war eine der ersten auf dem neuen und schnell wachsenden Markt für privatisierte Sicherheit. Die Bewaffnung von Major Playern in dem Ressort wie Blackwater (nun X‘e), Sandline oder auch Dyn-Corp reichen von Kriegswaffen aller Art bis hin zu MIG-Flugzeugen und Hubschraubern. Mit dieser Macht waren sie und sind sie immer noch, vor allem in Bürgerkriegen kriegsentscheidend. Aktuell halten es Beobachter für absolut wahrscheinlich, dass die plötzlichen militärischen Fähigkeiten und der scheinbar organisierte Vormarsch der Rebellen-Truppen in Libyen ohne die Frage nach der professionellen Anleitung allein durch die Luftkriegsunterstützung der NATO nicht zu erklären ist, sondern dass die Einbindung von Sicherheitsfirmen absolut wahrscheinlich ist.


Libyen

Auch in dem aktuellen Krieg der UN und der NATO gegen Libyen spielen Söldner nicht nur auf der Seite Gaddafis eine Rolle, auch wenn die westlichen Medien ausschließlich über diese Milizen berichteten. Die UN-Resolution 1970[3] vom 26. Februar machte in gegenteiliger Weise Söldner in Libyen zum Thema: Im Artikel 6 der Resolution wird nämlich eine Ausnahme von der laut Bundesregierung für so genannte nicht-internationale Konflikte[4] geltenden Regelung, dass die Bestrafung von Bewaffneten der Gesetzgebung des Staates unterliegt, in welchem dieser Krieg statt finde[5]. Laut diesem Artikel 6[6] werden Nicht-Libyer, die in vom UN-Sicherheitsrat sanktionierten Aktivitäten in Libyen beteiligt sind, der Gerichtsbarkeit ihres Herkunftslands unterstellt, falls dieses nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ist. Genau das betrifft nicht die vermutlich von Gaddafi angeheuerten Söldner aus den afrikanischen Nachbarstaaten, die ja nicht im Rahmen des Kriegseinsatzes in Libyen seien, so die Bundesregierung[7]. Zudem sind Tschad und Niger ohnehin Vertragsstaaten des IStGH. Die Ausnahme von der libyschen Rechtsprechung als „Gastland“ des Krieges kam auf Druck der USA zustande, die selbst als härtester Gegner dieser Instanz gelten und deren Anliegen die Strafbefreiung für ihre eigenen Söldner ist.


Deutsche Söldner heute

Die wichtigste Voraussetzung, um für ein Sicherheitsunternehmen als „Mercenary“ arbeiten zu können, ist eine militärische Ausbildung. Auch deutsche „Sicherheitsdienstleister“ agieren zunehmend in Krisengebieten und verzeichnen steigende Umsätze für ihre Tätigkeiten. Sie leisten u.a. Dienste, die als Personen- sowie Objektschutz deklariert werden, und die oftmals von ehemaligen Bundeswehrsoldaten ausgeübt werden. 2007 wurde bekannt, dass ehemalige Bundeswehrsoldaten, welche von deutschen Sicherheitsunternehmen und Akademien zu Personenschützern weiter- bzw. ausgebildet wurden, im Irak als Private Military Contractors in US-Diensten standen, wobei sie direkt in Kämpfe involviert gewesen sein sollen. Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) schätzte vor drei Jahren, dass etwa 3000 deutsche Sicherheitsleute im Nahen Osten und noch einmal Tausend in Afrika arbeiten. 2009 wurde bekannt, dass der BND offenbar über die Firma DBD Protection GmbH libysche Elitetruppen ausgebildet hatten.


Aus- und Fortbildung

Im Juli 2010 wurde bei einem Anschlag auf das Hotel Ariana in Kunduz ein ehemaliger Bundeswehrsoldat getötet, der dort als Wachmann eingesetzt war. Er arbeitete für die US-Firma DAI (Development Alternatives Incorporated), die USAID untergeordnet ist, also alles andere als humanitär arbeitet. Andere ehemalige Bundeswehrsoldaten wurden von Unternehmen wie z.B. der Lübecker „Bodyguard Academy“ fort- bzw. weitergebildet und zu Kampfeinsätzen in den Irak vermittelt, wie die FAZ 2007 berichtete. Da die „Bodyguard Academy“ 1998 als Fachschule für das Sicherheitsgewerbe gegründet wurde, darf sie sich als zugelassener „Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung“ nach dem Recht der Arbeitsförderung bezeichnen. Somit ermöglicht sie ihren TeilnehmerInnen eine finanzielle Förderung durch Institutionen wie der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Über die BfA und BFD können Weiterbildungen von ehemaligen Bundeswehrsoldaten zu zertifizierten Sicherheitsfachkräften finanziert werden, die im Anschluss auch an Kampfeinsätzen in Krisengebieten teilnehmen könnten. Zudem nutzen private deutsche Sicherheitsunternehmen ehemalige Bundeswehrliegenschaften und -schießanlagen (z.B. in Gifhorn im Fall der „Bodyguard Academy“ und an mindestens 19 weiteren Standorten), um dort zu trainieren und Mitarbeiter auf Einsätze in der Praxis vorzubereiten.

Für sogenannte „Anschlusstätigkeiten“ besteht für ehemalige Bundeswehrsoldaten de jure eine Anzeigepflicht gegenüber dem Verteidigungsministerium. Diese Anzeigepflicht besteht für fünf Jahre nach Dienstende und ist so lau gehalten, dass in 2007-2010 nur 11 Soldaten eine solche Folgetätigkeit angezeigt haben. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten müssen dem BmVg ohnehin nur angezeigt werden, wenn so genanntes Amts- oder dienstliches Wissen weitergegeben werden könnte. Als solches Amtswissen gelten ausdrücklich nicht Qualifikationen im Waffengebrauch[8] oder taktische und strategische Kenntnisse, sondern im Prinzip nur dienstliche Kontakte und Vorgänge, von denen die Sicherheitsfirma nicht direkt profitieren darf. Geht es also nur darum, Söldner zu werden und als solcher Waffen einzusetzen, besteht die Anzeigepflicht überhaupt nicht. De facto bedeutet das, dass keine Erfassung von ehemaligen Bundeswehrsoldaten und ihren Tätigkeiten als Söldner statt findet, sehr wohl aber Fortbildungen ausgeschiedener Soldaten im Sicherheitssektor. In den Jahren 2006 bis 2010 gab die Bundesrepublik nach Angaben der Regierung für die Fortbildung von knapp Dreitausend Veteranen im Sicherheitssektor fast 9 Millionen Euro aus[9]. Daten zu den anschließenden Arbeitgebern oder Beschäftigungsorten dieser IHK-zertifizierten Sicherheitskräfte werden von der Bundesregierung nicht erhoben. Informationen über spezifische Qualifikationen, die die ehemaligen Soldaten erhalten haben, liegen in der Geheimschutzstelle des Bundestages, wodurch das Informationsrecht der Abgeordneten regelmäßig beschnitten wird, da sie mit den dort einsehbaren Daten nicht an die Öffentlichkeit gehen können.


UN-Söldnerkonvention nicht ratifiziert

1990 hat die Bundesregierung die UN-Konvention „gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern“ unterzeichnet. Die Ratifikation, durch die die Resolution erst verpflichtend würde, ist jedoch seit dem nicht auf der Tagesordnung der wechselnden Bundesregierungen. Ihre Behandlung sei „nicht prioritär“[10]. Die Resolution enthält weitreichende Konsequenzen hinsichtlich des Umgangs mit Söldnern vor allem in deren Herkunftsländern. Genau das wird von der Bundesregierung abgelehnt, eben weil dadurch auch im deutschen Strafrecht „ein Umsetzungsbedarf“ entstehen würde. Außerdem sei die Definition eines „Söldners“ zu komplex und belegt auch die Anstiftung und Beihilfe zu Söldnertätigkeiten mit Konsequenzen[11], wodurch das Bundesverteidigungsministerium durch die Finanzierung der Fortbildungen eventuell in Verlegenheit gebracht werden könnte. Auch der die Einrichtung einer Kontrollinstanz beim UN-Sonderberichterstatter über das Söldnertum wird abgelehnt, weil die Staaten der EU der Menschenrechtskommission, der der Berichterstatter unterstellt ist, wegen ihrer „primären Fokussierung auf menschenrechtliche Rechtsquellen“ die nötige Kompetenz absprechen[12]. Als bessere Alternative zur UN-Söldnerkonvention sieht die Bundesregierung das Völkerstrafgesetz und das Statut des Internationalen Gerichtshofes für ausreichend an, weil hier nicht das Söldner sein an sich unter Strafe steht, sondern nur „nicht zu billigendes Verhalten im Einzelfall“. Außerdem ist die Regierung der Meinung, dass das Humanitäre Völkerrecht ausreiche, um den Status und das Handeln von Söldnern einzuordnen. Dieses Recht unterscheidet aber nicht zwischen Söldnern und Soldaten oder Zivilisten, sondern nur zwischen Kombattanten und Zivilisten. Im Prinzip scheint es hier keinen Unterschied zwischen Söldnern und Rebellen oder anderen Aufständischen zu geben, die beide als bewaffnete Zivilisten gelten, weil sie „unberechtigt“, also zu Beispiel nicht uniformiert kämpfen. Ein Unterschied zwischen gedungenen ausländischen Kämpfern und bewaffneten Widerstandsgruppen wird hier nicht gemacht. Wobei die USA als Hauptnutzer von Söldnerdiensten insofern vorgebaut haben, dass sie ihre Staatsbürger ungeachtet ihrer Rolle in Kriegen nicht im Ausland verurteilt sehen will. Dieses Humanitäre Völkerrecht sei auch für die Verfolgung von Verbrechen wie Menschenschmuggel, Waffen- und Drogenhandel oder Vergewaltigung durch Mitglieder von Sicherheitsunternehmen, wie sie in Bosnien geschehen sind, ausreichend. Wenn deutsche Söldner, wie beschrieben in der Fremdenlegion oder wie in den 90er Jahren mehr als eine Handvoll deutscher Nazis auf Seite der Kroaten kämpfen, gelten sie nicht mal als Söldner, weil sie ja in die Streitkräfte eines Staates integriert seien, meinte die Bundesregierung aus SPD und Grünen im Jahre 2005[13].

Eine umfassende Kontrolle der etwa 2500 Sicherheitsunternehmen in Deutschland verhindert die Bundesregierung immer noch, auch gegen den Beschluss des Bundestages von 2008, als sogar SPD- und CDU-Fraktionen für die Ratifizierung der UN-Söldnerkonvention und eine umfassendere Kontrolle von Sicherheitsunternehmen votierten[14]. Die lächerliche Begründung, dass eine Verpflichtung für solche Firmen, „Vertragsverhältnisse und -beziehungen Dritten gegenüber offen zu legen (...) einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit bedeuten Die Bundesregierung meint, dass das Humanitäre Völkerrecht ausreiche, um den Status und das Handeln von Söldnern einzuordnen. Dieses Recht unterscheidet aber nicht zwischen Söldnern und Soldaten oder Zivilisten, sondern nur zwischen Kombattanten und Zivilisten.[15]“ würde, gilt nach wie vor. Nach dem Vorbild der FSK in der Filmindustrie oder auch der globalisierten Textilhersteller und anderer im Global Compact schlägt die Regierung eine Freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen vor.

Hamid Karsai hat im vergangenen Jahr nach wiederholten Morden an Zivilisten durch private Sicherheitsleute das Dekret 62 erlassen, das die Beendigung aller Aktivitäten privater Sciherheitsfirmen innerhalb von vier Monaten in Afghanistan anordnet. In ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Nachfrage[16] kündigte schwarz-gelb an, dass sie das Dekret nicht ernst nehmen werden und entgegen dem Dekret die Bewachung der Botschaft durch Private fortsetzen lässt. Die Bundeswehr arbeitet vor Ort nach eigenen Angaben mit vier Firmen zusammen, auch die Botschaft in Kabul wird von einer solchen bewacht. Mit militärischen Unternehmen hingegen arbeite die Bundeswehr vor Ort jedoch nicht zusammen, so die Bundesregierung. Für den BND und seine Partnerschaften wird die Antwort in gewohnter Weise in die Geheimschutzstelle und damit aus den Augen der Öffentlichkeit verbannt.


Wachsende Bedeutung

Die Privatisierung von Sicherheit findet vor dem Hintergrund eines neoliberalen Umbaus des Militärs statt. Dem ist die Bundeswehr genau so unterworfen, wie alle anderen Institutionen auch. Zentrale logistische Aufgaben von dem Betrieb von Übungsplätzen bis hin zu der technischen Ausstattung, dem Fuhrpark und der Verpflegung werden in private Hände übergeben. Dazu gehört auch der Schutz von Botschaften im Ausland. Im Dienste der US-Armee übernehmen private Söldnerfirmen auch die Folter von Gefangenen sowie den Schutz von Infrastruktur und Logistik. Eine demokratische Kontrolle über diese Vorgänge ist im Prinzip nicht möglich. Firmen, die mit westlichen Streitkräften zusammen arbeiten, sind nicht in die militärischen Befehls- oder Rechenschaftsketten eingebunden, übernehmen aber bisweilen wie bei der Folter und Verhören in Abu Ghraib Führungsrollen. Private Sicherheitsfirmen tendieren eher dazu, Kriege am Laufen zu halten, als sie zu beenden. In Auslandseinsätzen übernehmen sie bisweilen gar die Ausbildung von Polizisten oder auch der Afghanischen Armee, sie schützen z.B. das Polizeitrainingszentrum in Masar-i-Sharif. Diese Auslagerung militärischer logistischer und Sicherheitsaufgaben an Private wird in Zukunft nicht nur fortgesetzt, sondern erheblich vertieft werden, was die Bundesregierung ebenso erwartet:

„Angesichts international begrenzter staatlicher Ressourcen und der fortschreitenden Technologisierung und Spezialisierung staatlicher Aufgaben ist künftig mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Leistungen privater Sicherheitsdienste zu rechnen“[17]


[1] u.a.: Antwort auf die Anfrage von Mützenich (SPD) an die Bundesregierung, Parl. Drucksache 17/2268, Seite 2
[2] Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutsche Staatsbürger in Sicherheitsdienstleistungsunternehmen und der Fremdenlegion im Auslandseinsatz“, Parl. Drucksache 17/4012
[3] www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/frieden_sichern/Dokumente/sr1970.pdf
[4] Kriege, die als Bürgerkriege gelten, sind solche „nicht-internationalen Konflikte“. Daran hält das Völkerrecht ungeachtet der beteiligten Kriegsmächte fest, so auch in Fällen wie dem Irak oder Afghanistan, und nun eben Libyen. Auch der Vietnamkrieg wurde von den Invasoren immer als Bürgerkrieg verkauft.
[5] „Das Humanitäre Völkerrecht kennt für den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten nicht. Die Rechtmäßigkeit der Erfüllung von Sicherheitsaufgaben richtet sich in solchen Fällen nach dem Recht des von dem nicht-internationalen Konflikt betroffenen Staates.“; vgl. Parl. Drucksache 16/1296, S. 13
[6] „(Der Sicherheitsrat) beschließt, dass Staatsangehörige, derzeitige oder ehemalige Amtsträger sowie derzeitiges oder ehemaliges Personal eines Staates außerhalb der Libysch-Arabischen Dschamahirija, der nicht Vertragspartei des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ist, in Bezug auf alle behaupteten Handlungen oder Unterlassungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit Einsätzen in der Libysch-Arabischen Dschamahirija, die vom Rat eingerichtet oder genehmigt wurden, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieses Staates unterliegen, es sei denn, dass dieser Staat auf die ausschließliche Gerichtsbarkeit ausdrücklich verzichtet“; http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/frieden_sichern/Dokumente/sr1970.pdf
[7] Anlage 51 des Protokolls der 95. Sitzung des Bundestages vom 16. März 2011
[8] „Abhängig von den Umständen des Einzelfalls, handelt es sich bei den meisten Tätigkeitsfeldern im Bereich von Sicherheitsdiensten um die Nutzung allgemeiner soldatischer Fachkonde und Berufserfahrung, für die keine Anzeigepflicht besteht.“, Parl. Drucksache 17/4012, S. 4
[9] Vgl. Antwort auf die kleine Anfrage von Inge Höger und der Linksfraktion in Parl. Drucksache 17/4012, S. 2
[10] Parl. Drucksache 16/1296, S. 5 f.
[11] Antwort auf Kleine Anfrage von Paul Schäfer und der Linksfraktion, Parl. Drucksache 16/1296, S. 6
[12] Drucksache 16/1296, S. 7
[13] Drucksache 15/5824, S. 23
[14] Antrag „Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen kontrollieren“, Parl. Drucksache16/10846
[15] Parl. Drucksache 15/5824, S. 17
[16] Drucksache 17/3559, S. 7
[17] Parl. Drucksache 16/1296, S. 2

Quelle: http://www.inge-hoeger.de/start/frieden/detail/zurueck/2010-5/artikel/gelernt-ist-gelernt-die-bundesrepublik-und-ihre-soeldner/

Inge Höger ist Mitglied des Bundestages in der Linksfraktion und auch MiItglied der DFG-VK

Mehr Informationen: http://www.inge-hoeger.de

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