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Geldstrafe für Kriegsgegner01.02.2011

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Hamburg: Farbbeutelwurf auf Fregatte kostet 280 Euro

Von Martin Dolzer

Am Montag standen zwei junge Kriegsgegner wegen eines Farbbeutelwurfes gegen die Fregatte »Hamburg« vor dem Strafgericht der Hansestadt. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 280 Euro verurteilt.

Im Sommer 2010 hatten mehrere Gruppen, darunter die Linksjugend solid, die sozialistische Linke (SOL) und die SDAJ, gegen den öffentlichen Auftritt der Bundeswehr beim Hamburger Hafengeburtstag mobilisiert. Als »Protest gegen völkerrechtswidrige Einsätze deutscher Soldaten und die zunehmend aggressive Außenpolitik der BRD« wollten auch die zwei Angeklagten ihren Farbbeutelwurf auf die Fregatte verstanden wissen. Unmittelbar danach waren sie von Feldjägern auf brutale Weise festgesetzt und über eine Stunde festgehalten worden. »Der Freiheitsentzug durch die Feldjäger, die auf dem Land und ohne jegliche Notlage stattfand, war auf jeden Fall rechtswidrig«, monierte die Verteidigung vor Gericht.

Die Angeklagten erklärten, sie wollten »gegen die Durchsetzung von Profitinteressen durch Krieg« protestieren. »Der Kapitalismus kennt den Frieden nicht«, formulierten sie in der gemeinsamen Prozeßerklärung und bekannten sich zu den Farbbeutelwürfen als Aktion legitimen Widerstands entsprechend Artikel 20 des Grundgesetzes.

Bemerkenswert war die Präsenz von Bundeswehrsoldaten im und vor dem Gerichtssaal. Der Feldjäger, der einem der Angeklagten bei der Festnahme durch das Anlegen von Handfesseln verletzt hatte, setzte sich sogar in voller Montur und mit Orden behängt in den Zuschauerraum. Auf die Frage des Richters, ob er Zeuge sei, antwortete er mit nein. Der Staatsanwalt beharrte im Verlauf des Prozesses ohne weitere Begründung auf eine für das Geschehen übermäßig hohe Strafgeldforderung. Britta Eder erinnerte hingegen für die Verteidigung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2005. Darin sei festgestellt worden, daß gegen die Beteiligung der BRD am Irak-Krieg erhebliche völkerrechtliche Einwände bestanden hätten und bestehen. Das Recht auf Widerstand gegen Unrecht sei essentiell, so Eder.

URL: http://www.jungewelt.de/2011/02-01/048.php

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