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Den Einfluss der Bundeswehr auf die Schule zurückdrängen! 04.08.2010

5105 Zivilcourage 03-2010

Die Kooperationsvereinbarung Bundeswehr-Schule im NRW-Wahlkampf
(Von Joachim Schramm für ZivilCourage – Mitgliedermagazin der DFG-VK – 3/2010)

Das Werben um die Kämpfer auf den neuen Schlachtfeldern kann für die Bundeswehr nicht früh genug anfangen, und so ist sie dabei, mit den Schulministerien einzelner Bundesländer Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Das erste Bundesland, das eine solche Vereinbarung unterzeichnete, war 2008 das (damals) schwarz-gelb regierte NRW. Darin wurde nicht nur die Intensivierung der Zusammenarbeit festgelegt, sondern auch die Einflussnahme der Bundeswehr auf die Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen.


Linke: Vereinbarung kündigen

Der Landesverband NRW der DFG-VK hat die Landtagswahlen zum Anlass genommen, die Spitzenkandidaten der drei Oppositionsparteien um eine Stellungnahme zu dieser Kooperationsvereinbarung zu bitten. Aus den Antworten ergibt sich erfreuliches Maß an Übereinstimmung in der Kritik an der Vereinbarung von Schulministerium und Bundeswehr.

Die Linke verbindet in ihrer Stellungnahme sehr deutlich ihre Kritik an der Kooperationsvereinbarung mit den Rekrutierungsmaßnahmen der Bundeswehr allgemein. Die KandidatInnen Bärbel Beuermann und Wolfgang Zimmermann weisen auch auf den Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan hin. Auf Grundlage der Arbeiten ihrer Bundestagsfraktion stellen sie die Auswirkungen der Kooperationsvereinbarung dar. Die Partei fordert, die Kooperationsvereinbarungen insgesamt aufzukündigen, und wendet sich gegen die Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen durch die Bundeswehr. Auch auf die Einflussnahme der Bundeswehr auf Unterrichtsmaterialien weisen sie kritisch hin. Pragmatisch gehen sie jedoch zunächst von den fortgesetzten Besuchen der Jugendoffiziere der Bundeswehr in Schulen aus und fordern die Koppelung dieser Besuche an die gleichzeitige Anwesenheit von Vertretern von Friedensorganisationen.


SPD als Opposition:
Ausgangspunkt Friedenserziehung - Kooperationsvereinbarungen mit Bundeswehr und DFG-VK

Ebenfalls erfreulich umfassend setzt sich die SPD mit der Problematik auseinander. Die ehemalige Schulministerin des Landes, Ute Schäfer, zieht bemerkenswerterweise den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach der Landesverfassung heran, in dem die Erziehung zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung festgelegt ist. Demgegenüber spreche die Kooperationsvereinbarung nur von Sicherheitspolitik und verenge damit das Bildungsziel unzulässig.

Ute Schäfer lehnt Kooperationsverträge mit außerschulischen Organisationen nicht ab, stellt jedoch einen Kriterienkatalog auf, an dem sich solche Vereinbarungen orientieren sollten. Zunächst bezieht sich dieser Katalog positiv auf eine Empfehlung der Unesco zur Friedenserziehung. Dann wird der Handlungsrahmen der außerschulischen Experten eingeschränkt, einseitige Werbung abgelehnt. Aber auch der Besuch von Waffenschauen und ähnlichen Veranstaltungen wird ausgeschlossen. Letztendlich betont der Katalog die alleinige Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsgestaltung und auch für die Frage, wann und ob sie Experten hinzuziehen.


Schwierige Entscheidung

Interessant ist die Schlussfolgerung, die Ute Schäfer zum Schluss ihrer Stellungnahme zieht. Sie hält bei Berücksichtigung des vorgestellten Kriterienkatalogs eine Kooperationsvereinbarung sowohl mit der Bundeswehr als auch mit der DFG-VK für sinnvoll. Diese Perspektive stellt uns als DFG-VK vor eine schwierige Entscheidung: Wollen wir eine kontroverse Diskussion an den Schulen über Pro und Contra von Kriegseinsätzen, von Rüstung und der Existenz von Armee? Akzeptieren wir, dass dazu auch Jugendoffiziere an die Schulen kommen, wenn damit auch der Besuch von VertreterInnen der Friedensbewegung verstärkt möglich wird?

Oder ist das Hauptziel, den mit viel Steuergeld untergefütterten Einfluss der Armee auf die Schule prinzipiell zu stoppen und muss daher die Forderung lauteten: Auf keinen Fall eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr?

Realistisch wird man sehen, dass wir als Friedensbewegung weder über die finanziellen noch die personellen Ressourcen der Bundeswehr verfügen. 94 hauptamtliche, gut geschulte Jugendoffiziere stehen bundesweit für Schulbesuche zur Verfügung, die Zahl solcher Veranstaltungen schwankt zwischen 4.500 und 5000 pro Jahr. Insgesamt sind die Ausgaben für Nachwuchswerbung (ohne Gehälter für Jugendoffizier) von 12 (2009) auf 27 Millionen Euro (2010) gestiegen. Demgegenüber steht die Friedensbewegung, die über alle Organisationen hinweg lediglich über eine Handvoll Hauptamtlicher verfügt, die darüber hinaus auch noch andere Aufgaben zu erfüllen haben. Parallele Kooperationsvereinbarungen mit Bundeswehr und - stellvertretend - mit der DFG-VK wären also Vereinbarungen mit sehr unterschiedlich starken Akteuren. Hinzu kommt, dass eine solche doppelte Kooperationsvereinbarung natürlich die Anwesenheit der Bundeswehr an Schulen prinzipiell legitimieren, den weiteren Protest dagegen behindern würde.

Auf der anderen Seite gilt es zu überlegen, ob auf diesem Wege nicht der seit langem beklagte unzureichende Zugang der Friedensbewegung zu jungen Leuten verbessert werden könnte. Ein institutionalisierter Zugang der Friedensbewegung zu den Schulen könnte auch in zukünftigen Zeiten ohne Wehrpflicht Chancen eröffnen, den Schüler die Positionen der Kriegsgegner nahe zu bringen.

Heute spricht sich im Bundestag lediglich die Linke für einen prinzipiellen Stopp der Bundeswehr-Werbung an Schulen aus. Trotzdem gilt es, an diesem Ziel festzuhalten. Als Zwischenziel muss es um das Blockieren der offenbar ja bundesweit angestrebten Ausweitung der Einwirkungsmöglichkeiten der Bundeswehr gehen. Wenn es gelingt, genau diese Ausweitung zu be- und verhindern, wird den Kriegsplanern ein nicht unwesentlicher Stein in den Weg gelegt. Dafür bietet der Kriterienkatalog von SPD-Schulexpertin Ute Schäfer doch einige Ansatzpunkte. Die Betonung des in der Landesverfassung verankerten Begriffs der „Friedensgesinnung“ und damit die Abgrenzung zu einem vorrangig militärisch definierten Sicherheitsbegriff bietet Möglichkeiten, um die einseitige Bundeswehrwerbung in ihre Schranken zu weisen. Auch die Stärkung der Position der Lehrer bei der Entscheidung für oder gegen den Besuch der Bundeswehr würde den durch die derzeitige Kooperationsvereinbarung hervorgerufenen Eindruck ausräumen, das Schulministerium wünsche solche Besuche.

Die DFG-VK NRW ist während der Koalitionsgespräche auf die Partner SPD und Grüne zugegangen, um unsere Positionen zu einer möglichst weitgehenden Revision der derzeitigen Kooperationsvereinbarung einzubringen. Die Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann, die als zukünftige Schulministerin im Gespräch ist, hat sich ebenfalls kritisch zu der geltenden Vereinbarung geäußert. Sie stimmt in wesentlichen Punkten mit SPD und Linken überein.

Wir sehen es als wichtig an, die Friedensbewegung als Ansprechpartner für Schulen, für Lehrer und ihre Gewerkschaft sowie gerade auch für die Schülervertretung wieder stärker in die Diskussion zu bringen. Wir haben damit begonnen, einen „Werkzeugkasten“ mit Materialien für Schulbesuche zu erstellen. Interessant finden wir in diesem Zusammenhang auch das Projekt der Stiftung Friedensarbeit, einen Pool von AktivistInnen aufzustellen, die für Schulbesuche zur Verfügung stehen. Mit solchen Angeboten im Rücken können wir auf die Parteien im Landtag zugehen und der Forderung Ausdruck verleihen, die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr wenn schon nicht zu kündigen, dann doch deutlich einzuschränken. Der Wille des - neu besetzten - Ministeriums zur parallelen Hinzuziehung von ExpertInnen der Friedensbewegung sollte gegenüber den Schulen, auf dem Bildungsserver des Ministeriums und anderen geeigneten Orten sichtbar gemacht werden. Und auch den Vorschlag, den Friedensgruppen für solche Schulbesuche einen gewissen Unkostenausgleich zur Verfügung zu stellen, könnte ins Gespräch gebracht werden.

Wir werden sehen, ob SPD und Grüne die vor der Wahl geäußerten Positionen jetzt in reale Politik umsetzen.

Mehr Infos und die vollständigen Antworten der Landtagskandidaten unter www.nrw.dfg-vk.de

Joachim Schramm ist Geschäftsführer des DFG-VK-Landesverbandes NRW.

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Stellungnahme Beuermann/Zimmermann für DIE LINKE.NRW

(...) Wir finden, dass Schulen (Aus-)Bildungsstätten sein müssen und keine Orte militärischer Indoktrination. NRW hat als erstes Bundesland im Oktober 2008 ein Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr unterzeichnet. Aus dem Jahresbericht 2009 geht hervor, dass dieses Abkommen zu einer gesteigerten Nachfrage nach Jugendoffizieren geführt hat. Über 31.000 Schülerinnen und Schüler wurden von ihnen erreicht, meist in Vorträgen um die 4.000 Schüler, aber auch in Form mehrtägiger Seminare oder Kasernenbesuche. Das Kooperationsabkommen führt dazu, so schätzen die Jugendoffiziere der Bundeswehr es ein, dass Hemmschwellen und Bedenken bei den Schulleitungen abgebaut werden. Das Abkommen als offizielle Billigung habe anfängliche Bedenken einiger SchulleiterInnen genommen.
2009 haben über 2.100 Lehrerinnen und Lehrer sowie ReferendarInnen an Aus- und Fortbildungen der Bundeswehr teilgenommen. (...)


Stellungnahme von Ute Schäfer, Landtagskandidatin der SPD

(...) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule umfasst nach Art. 7 der Landesverfassung auch die Erziehung „zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung“. Die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr spricht demgegenüber nur von „Sicherheitspolitik“ und „Aufklärung und Information über sicherheitspolitische Fragestellungen“. Diese Verengung des Begriffs der Friedensgesinnung auf Sicherheitspolitik greift eindeutig zu kurz, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Jugendoffiziere der Bundeswehr die sicherheitspolitischen Aspekte aus dem Blickwinkel des Auftrags der Bundeswehr darlegen werden.

Eine umfassende Friedenserziehung im Unterricht, die durchaus durch Kooperationsverträge unterstützt werden kann, muss folgende tragende Gesichtspunkte beinhalten:
1. Die Erziehung soll auf die Unzulässigkeit der Kriegsführung zum Zwecke der Eroberung, des Angriffs oder der Beherrschung sowie der Gewaltanwendung zum Zwecke der Unterdrückung hinweisen und jedermann dazu bringen, seine Verantwortung für die Erhaltung des Friedens zu erkennen und auf sich zu nehmen (Empfehlung der UNESCO vom 19.11.1974). (...)
4. Den Friedensorganisationen sind die gleichen Möglichkeiten einzuräumen, ihren Standpunkt als Experten darzulegen, wie den Jugendoffizieren der Bundeswehr.
5. Indoktrination, einseitiges Werben für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr oder zur Kriegsdienstverweigerung sind unzulässig.
6. Der Besuch von Waffenschauen und ähnlichen Veranstaltungen sind unzulässig.
Bei Einhaltung dieser Grundsätze halte ich den Abschluss von Kooperationsverträgen sowohl mit der Bundeswehr als auch mit der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen für zielführend. (...)


Mehr Informationen: http://www.dfg-vk.de/thematisches/bundeswehr-rekrutierungen/

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