Dies ist das Archiv der alten DFG-VK-Webseite. Sie war von 2007 bis 19. Oktober 2015 online. Schau Dich gern um.
Die aktuelle Seite findest Du unter www.dfg-vk.de.

Der Nichtverbreitungsvertrag für Kernwaffen18.07.2000

www.atomwaffena-z.info

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes.

Er verpflichtet die am Vertrag teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung – im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht der Nichtkernwaffenstaaten. Darüber hinaus vereinbart er die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Dem NVV gehören 188 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan und Israel (Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rückzug vom Vertrag erklärt, endgültiger Status Nordkoreas wird seither von NVV-Gemeinschaft offen gehalten). Deutschland trat dem Vertrag am 2. Mai 1975 bei. 1995 beschlossen die Vertragsstaaten die unbegrenzte Gültigkeit des Vertrages.

Hier der Text des Vertrages auf den Seiten des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Abruestung/Downloads/NVV/NVV.pdf

Mehr Informationen: http://www.atomwafenfrei.de

[zurück]

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen • 2018 • Impressum