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Bundesverwaltungsgericht läßt Einberufung aus der Berufsausbildung zu25.10.2007

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Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 9.07 vom 24.10.2007), dass Berufsausbildungen im Rahmen eines Dualen Studiums nicht mehr vor einer Einberufung schützen, erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle-KDV, Peter Tobiassen:


Der Verteidigungsminister hat sich durchgeklagt. Er darf jetzt organisieren, dass künftig Tausende von Lehrstellen leer stehen. Wehrdienst soll wieder Vorrang vor einer beruflichen Ausbildung haben. Viele Fachkräfte werden dem Arbeitsmarkt künftig nur noch mit Verzögerung zur Verfügung stehen.

Mit der vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittenen Entscheidung hat sich der Verteidigungsminister gegen den Beschluss des Bundesrates vom 11.5.2007 (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/duales-studium-8.pdf), gegen das Votum der SPD-Fraktion im Bundestag und gegen die Position der Bildungspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt.

In der Praxis heißt das, dass weder die Betriebe noch die Wehrpflichtigen planen können. Eine Einberufung ist nun aus dem gesamten ersten Ausbildungsjahr der betrieblichen Ausbildung möglich. Da die Arbeitgeber die Ausbildungsplätze aber weiter zur Verfügung halten müssen, werden zukünftig Tausende von Lehrstellen wieder leer stehen. Mit einer Änderung des Wehrpflichtgesetzes hatte der Bundestag im Oktober 2004 diesen Missstand gerade bereinigt. Auf dem Umweg über das Bundesverwaltungsgericht macht der Verteidigungsminister diese Bemühungen nun teilweise wieder zunichte.

Die Zentralstelle KDV fordert den Bundestag auf, den Beschluss des Bundesrates aufzugreifen und zu regeln, dass für ein Duales Studium ab Ausbildungsbeginn vom Wehr- und Zivildienst zurückgestellt wird.

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Der Beschluss des Bundesrates (Auszug aus der Bundesrats-Drucksache 226/07 Beschluss vom 11.5.2007, Seite 3 f.):

"Die angestrebte Gleichbehandlung von Studierenden im dualen Studium (dualer Bildungsgang) mit "normalen" Studierenden ist nicht vertretbar. Sie müssen vielmehr wie andere Auszubildende behandelt werden. Bei den dualen Studiengängen handelt es sich um sehr komprimierte, anspruchsvolle Ausbildungen, die besonders leistungsfähige Personen ansprechen. In dem Ratgeber "Studien- und Berufswahl" ist beispielsweise der Abschnitt hierzu mit "Stehvermögen verlangt", übertitelt. Gerade diese enge Vernetzung von Studium und Ausbildung rechtfertigt es, diese Studierenden wie andere Auszubildende zu behandeln, so dass sie ihre Ausbildung insgesamt nicht unterbrechen müssen. Mit der Gesetzesänderung wäre die Durchführung des dualen Studiums zusätzlich erschwert und damit die Attraktivität des dualen Studiums gemindert."

Bundesrats-Drucksache 226/07 (Beschluss), Seite 3 f.





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