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Verlängerter Zivildienst - Ungeeignet!12.11.2007

Zentralstelle KDV

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Option für einen bis zu sechs Monate verlängerten Zivildienst. Damit will es Zivildienstleistenden die Möglichkeit geben, Übergangszeiten nach dem Ende des Pflicht-Zivildienstes mit einer angemessen bezahlten und sozial abgesicherten Weiterbeschäftigung zu überbrücken.

Die Zentralstelle KDV hat zu diesem Vorschlag eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die im Internet unter http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=289 zu finden ist.

Die Zentralstelle, in der die DFG-VK Mitglied ist, hält den vMinisteriumsorschlag für ungeeignet, das "Problem" der Wartezeiten zwischen dem Zivildienstende und dem Ausbildungsbeginn zu lösen.

Die Option "freiwillig verlängerter Zivildienst" ist eingebettet in die jüngesten Beschlüsse von CDU und CSU, die Wehrpflicht zu einer Allgemeinen Dienstpflicht für Männer zu entwickeln. Der Bund dürfte aber keine Kompetenz haben, Dienstverhältnisse zu regeln, die über den Ersatz für den Grundwehrdienst hinausgehen und bei denen Grundrechte eingeschränkt sind.

Sollte entgegen dieser Bedenken dennoch ein freiwillig verlängerter Zivildienst eingeführt werden, müssen nach dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes die gleichen Regelungen wie für freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende gelten. Danach kostet ein freiwillig länger Dienender die Einsatzstelle rund 1.700 Euro pro Monat, der Dienstleistende selbst erhält mit 1.300 Euro netto deutlich mehr ausgezahlt als seine tariflich bezahlten Kolleginnen und Kollegen.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Jugendministerium geht es nicht um „eine besondere Schutzpflicht" des Bundes für ehemalige Zivildienstleistende, sondern um eine Aufstockung der Monatsdurchschnittszahlen an ZDL, um die Zivildienstverwaltung auslastend zu beschäftigen.

Jede Einrichtung des Zivildienstes ist frei, ehemalige Zivildienstleistende in reguläre Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. Ein staatlicher Dienst, der zwar freiwillig eingegangen wird, dann aber nach Befehl und Gehorsam organisiert ist, ist dafür nicht nötig.


Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.
Sielstraße 40, 26345 Bockhorn
Tel.: 04453/9864888, Fax: 04453/9864890
E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de

Mehr Informationen: http://www.zentralstelle-kdv.de

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