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Totalverweigerung22.12.2006

Jeder ist ein Terrorist! (Foto: M. Schädel)

Die totale Kriegsdienstverweigerung (TKDV) ist die konsequente Form der Kriegsdienstverweigerung. Sie ist die Verweigerung der sich aus der „Wehrpflicht“ ergebenden Zwänge und Zwangsdienste. Dies kann mit der Verweigerung, den Fragebogen zur Musterungs- vorbereitung auszufüllen, beginnen, über die Musterungs- und die EUF-Verweigerung weitergehen und mit dem Nichtbefolgen der Einberufung bzw. der Verweigerung aller Dienstleistungen als Soldat oder, nach der staatlichen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, als Zivildienstleistender, enden.

Nach dem Wortlaut des Grundgesetzes (GG Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden.“) und nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es legal nur die Möglichkeit, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Die Verweigerung eines waffenlosen Kriegsdienstes ist rechtlich nicht möglich. Staatlich anerkannte Kriegsdienstverweigerer unterliegen, genau wie Soldaten, der Kriegsdienstpflicht und haben diese durch die Ableistung des Zivildienstes ersatzweise zu erfüllen. Totalverweigerung ist nach dem Gesetz illegal. Die Verweigerung von Waffenkriegsdienst in der Bundeswehr und Ersatzdienst ist deshalb ein Straftatbestand (Fahnenflucht bzw. Dienstflucht), der mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe bestraft werden kann.

Jeder, der diese konsequente Form der Kriegsdienstverweigerung in Betracht zieht, sollte sich auf jeden Fall mit den juristischen Aspekten der Totalverweigerung auseinandersetzen. Zur aktuellen Praxis im Umgang mit TKDVern hier

Bei der Kampagne gegen Wehrpflich, Zwangsdienste und Militär gibt es einen Überblick über den formalen Ablauf der unterschiedlichen Verweigerungsformen und über die strafrechtliche Problematik die damit verbunden sein kann.

Mehr Informationen: http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Totalverweigerung.php

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