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Amtsgericht Cochem verkündet Urteil im Strafverfahren um fraglichen Geheimnisverrat bei der Bundeswehr22.09.2015

Atomwaffenfreies Deutschland Schild

Dürfen Bundeswehrsoldaten die Zivilgesellschaft über die nukleare Teilhabe der Bundeswehr informieren, oder ist das Geheimnisverrat?

Das Amtsgericht Cochem verhandelt am Donnerstag, 24.09.2015, 13:30 Uhr (Ravenestraße 39, Sitzungssaal 100) abschließend über die Frage der Strafbarkeit von atomwaffenkritischen Aufrufen zum Whistleblowing.

Anlass des Strafverfahrens sind Flugblätter des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen), womit dieser an Bundeswehrsoldaten appellierte, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr und der geplanten Modernisierung von auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel gelagerten Atomwaffen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz sieht darin eine Aufforderung zu Straftaten, da die Bundeswehrsoldaten mit den Flugblättern zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert worden seien (§ 111 StGB, § 353b StGB).

Während des ersten Prozesstages, am 02.09.2015, stand die strafprozessuale Frage im Vordergrund, an wen, wann und wo die Flugblätter verteilt worden sind. Als Rechtsanwalt Martin Heiming (Vorsitzender des Republikanischen Anwältevereins) die als Zeugen geladenen Bundeswehrsoldaten fragte, ob sie denn über die Hintergründe der in Büchel gelagerten US-amerikanischen Atomwaffen entsprechend informiert seien und ob sie somit überhaupt in der Lage wären, dem Aufruf zu folgen und diesbezügliche Dienstgeheimnisse zu veröffentlichen, wies der Staatsanwalt darauf hin, dass bereits diese Frage eine erneute Aufforderung zu Straftaten impliziere, worauf sie unbeantwortet blieb.

1144 Das Flugblatt war bereits im Januar 2015 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, da seine Verteilung von der Kreisverwaltung Cochem-Zell verboten worden war. Die Verwaltungsrichter hoben damals das Verbot auf, da es eine „erhebliche Grundrechtsbeschränkung“ beinhalte Zudem könnten die Flugblätter auch als Appell an das Gewissen der Bundeswehrsoldaten verstanden werden, „mit dem Ziel, hierdurch eine öffentliche Auseinandersetzung über Fragen der Stationierung und Modernisierung von Atomwaffen herbeizuführen“ (VG Koblenz, 1 K 893/14.KO).

Das Amtsgericht Cochem muss nun entscheiden, ob es sich der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz oder der des Verwaltungsgerichts Koblenz anschließt. Während des ersten Prozesstages hatte sich noch keine diesbezügliche Tendenz abgezeichnet.

Hermann Theisen
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