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OVG Magdeburg: Allgemeinverfügung zum Protest gegen das GÜZ ist rechtswidrig26.07.2013

wsh - englisch

Krieg beginnt in der Altmark am GÜZ! - Aktionstag gegen Krieg- und Kriegsvorbereitung am 27.07.
Mit Erleichterung und Genugtuung nimmt die DFG-VK nach Aussage ihres politischen Geschäftsführers Monty Schädel den heutigen Beschluss des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt zur Kenntnis, die Allgemeinverfügung des Landkreises Salzwedel für rechtswidrig zu erklären, die ein Demonstrationsverbot um das sogenannte Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in der Altmark beinhaltet.

„Es ist erfreulich, dass die Richter die konstruierten Gefahrenprognosen der Polizei einer Prüfung unterzogen und nicht dem Glauben an die Unfehlbarkeit polizeilicher Aussagen verfielen. Letztlich konnte jede wirkliche Prüfung nur dieses Urteil zur Folge haben. Polizei und Landkreis fabulierten Gefahren, anstatt sich an Realitäten zu orientieren, das Recht einzuhalten und Grundrechte von KriegsgegnerInnen zu schützen...“ so Schädel.
Mit der Allgemeinverfügung hatten der Altmarkkreis Salzwedel und die Polizei Sachsen-Anhalt versucht, Proteste gegen den modernsten Truppenübungsplatz Europas zu verhindern. Seit dem 21. Juli betreiben KriegsgegnerInnen in der Nähe ein antimilitaristisches Diskussions- und Aktionscamp. Am 27. Juli wird ein Aktionstag an unterschiedlichen Orten im Altmarkkreis Salzwedel deutlich machen: „Krieg beginnt hier – und kann hier aufgehalten werden!“

Die DFG-VK erwartet nach Aussage von Schädel „von der Polizei, dem zuständigen Landkreis Salzwedel, aber auch den regionalen Medien jetzt, dass sie die gerichtliche Aufhebung des Demonstrations- und Versammlungsverbotes mit der gleichen Intensität publizieren und der Bevölkerung bekannt machen, wie sie in den letzten Tagen die Kriminalisierung der KriegsgegnerInnen desWAR-STARTS-HERE-CAMPS betrieben haben.“

Gleichzeitig warnt er den gleichen Kreis davor, „am morgigen Aktionstag der Justiz mit rechtswidrigen Handlungen, Kriminalisierungen und oder Übertreibungen von der Richtigkeit ihrer vom OVG zurückgewiesenen Lageeinschätzung überzeugen zu wollen.“ Organe demokratischer Staaten halten sich an Recht und Gesetz. Sie versuchen nicht die verfassungsmäßige Gewaltenteilung auszuhebeln. Monty Schädel: „Wenn es kein rechtmäßiges Versammlungsverbot gibt, muss die Durchführung von Demonstrationen und Kundgebungen gewährleistet und abgesichert werden.“

Der DFG-VK-Aktivist ruft zur massenhaften Beteiligung an den Demonstrationen und Kundgebungen am 27. Juli auf. „Krieg beginnt hier! Und hier müssen wir etwas dagegen tun, damit Menschen hier und in anderen Teilen der Welt leben können. Wir wollen das Militär abschaffen!“ Schädel teilt mit, nach dem Beschluss des OVG vom heutigen Tage, selbst eine Versammlung in dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich durchführen zu wollen.
Informationen unter www.warstartsherecamp.org

Mehr Informationen: http://www.warstartsherecamp.org

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