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UNHCR - Syrien-Konflikt: Nachzug von Familienangehörigen erleichtern04.12.2012

UNO

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, syrischen Flüchtlingen in Deutschland den Nachzug von Familienangehörigen aus der Region zu erleichtern. Hierzu braucht es eine Regelung außerhalb des hierfür vorgesehenen Verfahrens.

Angesichts der Eskalation der Gewalt in Syrien sucht eine immer größer werdende Zahl von Menschen Zuflucht in den Nachbarländern. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon hat erst vor wenigen Tagen die UN-Vollversammlung gewarnt, der Konflikt habe "neue entsetzliche Gipfel von Brutalität und Gewalt" erreicht. Bis zu 40.000 Menschen seien bereits ums Leben gekommen, bis Anfang 2013 würden 700.000 Flüchtlinge erwartet.

In Deutschland und anderswo in Europa wenden sich täglich syrische Flüchtlinge an UNHCR mit der Bitte, ihnen beim Nachzug ihrer Angehörigen aus den Nachbarländern in der Region zu helfen.

Vor diesem Hintergrund sagte der UNHCR-Vertreter für Österreich und Deutschland Michael Lindenbauer heute in Berlin, Deutschland habe im europäischen Vergleich eine besonders hohe Schutzquote für syrische Flüchtlinge. Diese Tatsache werde von UNHCR ausdrücklich gewürdigt und anerkannt. Gleichzeitig verwies er darauf, dass für die Betroffenen ein Nachzug ihrer Familienmitglieder aus den Nachbarländern Syriens nur im Ausnahmefall möglich sei. Die meisten Syrer in Deutschland würden keinen formellen Flüchtlingsstatus, sondern individuellen Abschiebungsschutz (sogenannten subsidiären Schutz) genießen. Sie hätten allein deshalb bereits keinen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Zudem sei der Nachzug von Angehörigen außerhalb der sogenannten Kernfamilie - zum Beispiel erwachsener Kinder oder Geschwister - praktisch ausgeschlossen.

Aus humanitärer Sicht sei es deswegen dringend erforderlich, Angehörigen von syrischen Flüchtlingen einen sicheren alternativen Zugang nach Deutschland zu ermöglichen. Hierzu sehe das deutsche Aufenthaltsrecht auch Möglichkeiten vor. So könnte ein Nachzug von Syrern zu ihren Verwandten in Deutschland beispielsweise auf derselben Rechtsgrundlage erfolgen, wie seinerzeit die Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien in den Jahren 2009 und 2010 oder die organisierte Übernahme afrikanischer und irakischer Flüchtlinge in diesem Jahr.

Lindenbauer richtete deshalb einen Appell an die Innenminister von Bund und Ländern, einer Aufnahme von syrischen Flüchtlingen mit Angehörigen in Deutschland 'grünes Licht' zu geben. "Dies wäre ein weiterer, sehr willkommener Beitrag Deutschlands für den internationalen Flüchtlingsschutz im Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt. Zudem wäre es ein wichtiges zusätzliches Zeichen der internationalen Solidarität mit den Aufnahmeländern in der Region."

Quelle: UNHACR am 05.12.2012

Mehr Informationen: http://www.syrien.dfg-vk.de

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