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Tritt in den Bänderriss - Landgericht stellt Verfahren ein03.02.2012
Das Landgericht Oldenburg hat am 2. Februar 2012 ein Berufungsverfahren gegen einen 25-jährigen Feldwebel der Bundeswehr wegen der Misshandlung von Untergebenen gegen die Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt. Dem Zeitsoldaten ist vorgeworfen worden, im Februar 2010 einem Gefreiten bei einer nächtlichen Geländeübung absichtlich gegen sein verletztes Bein getreten zu haben. Die Verletzung sei aufgebrochen und der Soldat habe unter großen Schmerzen vier Stunden lang bei minus 10 Grad auf einem Alarmposten sitzen müssen, schildert NWZonline den Tatvorwurf. (weiterlesen bei bundeswehr-mointoring.de)
Mehr Informationen: http://www.bundeswehr-monitoring.de
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