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Tritt in den Bänderriss - Landgericht stellt Verfahren ein03.02.2012

www.Bundeswehr-monitoring.de

Das Land­gericht Oldenburg hat am 2. Februar 2012 ein Berufungs­verfahren gegen einen 25-jährigen Feldwebel der Bundes­wehr wegen der Miss­handlung von Unter­gebenen gegen die Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt. Dem Zeit­soldaten ist vor­geworfen worden, im Februar 2010 einem Gefreiten bei einer nächtlichen Geländeübung absichtlich gegen sein verletztes Bein getreten zu haben. Die Ver­letzung sei aufgebrochen und der Soldat habe unter großen Schmerzen vier Stunden lang bei minus 10 Grad auf einem Alarm­posten sitzen müssen, schildert NWZonline den Tat­vorwurf. (weiterlesen bei bundeswehr-mointoring.de)

Mehr Informationen: http://www.bundeswehr-monitoring.de

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