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Gebührenerhebung für Verlassungsanträge durch Landkreis Saalkreis entbehrt jeder Rechtsgrundlage! 26.02.2010

www.ilmr.de

Verwaltungsgericht Halle/Saale gibt Kläger Komi E. Recht

Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, finden sich fast zwangsläufig in einem Status wieder, der offiziell als „unsicher“ oder „geduldet“ bezeichnet wird. Solange ihr Asylantrag in Bearbeitung ist, gilt der Status der Asylsuchenden als „unsicher“. Ist der Antrag abgelehnt aber eine Abschiebung aufgrund der Situation im Herkunftsland nicht möglich, gilt der Status „vorübergehend geduldet“ und deshalb „unsicher“. Flüchtlingen mit „unsicherem“ Aufenthaltsstatus werden bundesweit auf Massenunterkünften verteilt, die alle Aspekte von Lagern aufweisen.

Die bundesweite Verteilung der Flüchtlinge auf Lager in einzelnen Landkreise ist durch das weltweit einmalige Gesetz der so genannten Residenzpflicht geregelt. Asylbewerbern ist es untersagt, die territoriale Parzelle zu verlassen, auf der sie gemäß einer Quotenreglung festgesetzt werden, damit die dort zuständige Ausländerbehörde sie „verwalten“, d. h. auf Schritt und Tritt überwachen und kontrollieren kann.

Zur inhumanen Verwaltung gehören so genannte (!) Verlassensanträge.

Im Landkreis Saalkreis (Sachsen Anhalt) hat sich die Ausländerbehörde die Praxis zu eigen gemacht, */pro Verlassensantrag „aus privaten Gründen“ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- € zu erheben/*. Angesichts der Tatsache, dass Flüchtlinge mit „unsicherem“ Aufenthaltsstatus finanziell auf ein minimales Taschengeld werden, der Schikanengipfel der insgesamt inhumanen Flüchtlingspolitik in Deutschland.

Gegen diese Praxis klagte Komi E. beim Verwaltungsgericht Halle/Saale.


Mit Erfolg!

Rechtsanwalt Volker Gerloff: „Am heutigen Freitag, 26. Februaer 2010 stellte das Gericht fest, dass es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Gebühr für Verlassensanträge gibt. Insofern wurden alle von Flüchtlingen bereits bezahlten Gebühren vom Landkreis rechtswidrig erhoben! Dies ist das erste Urteil, dass die grundsätzliche Unvereinbarkeit der Gebührenpraxis des Landkreis Saalkreis mit geltendem Recht feststellt.“

Die Liga ruft alle Asylsuchende auf, Anträge auf Rückerstattung aller Gebühren zu stellen, die der Behörde für die Beantragung einer Erlaubnis die als „Residenz“ bezeichnete Aufsichtsparzelle zu verlassen, entrichtet wurden.

Überdies fordert die Liga die Abschaffung der Residenzpflicht insgesamt! Das Gesetz, das sie regelt, verstößt gegen elementare Menschenrechte und Bürgerfreiheiten, die jedem Menschen im internationalen Rechtsystem verbrieft und durch das Grundgesetz garantiert sind.

Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin (Presidentin)

Eine Pressemitteilung der:
International League for Human Rights - FIDH/AEDH Germany
Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
Haus der Demokratie und der Menschenrechte
Greifswalder Str. 4

Mehr Informationen: http://www.ilmr.de

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