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Strafverfahren gegen Antimilitarist wegen

Zapfenstreich

Strafverfahren gegen Antimilitarist wg. "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
Wir schreiben das Jahr 2006. Zum 800-jährigen Geburtstag Dresdens "schenkt" die Bundeswehr der Stadt am 12. Oktober '06 einen "Großen Zapfenstreich" auf dem zentral gelegenen Altmarkt. Doch: Sie wird dort nicht allein auftreten. Wie auch sonst bei ähnlichen militaristischen Spektakeln in der Öffentlichkeit regt sich Protest, das Bündnis "Wider die Militarisierung des öffentlichen Raumes" ruft zu Kundgebung und Demonstration auf - gegen den erklärten Widerstand des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt.
Der Zapfenstreich fand statt, der (wahrnehmbare) Protest ebenso. Ernsthafte Nachspiele zu den Ereignissen des Abends gab es nicht.

Nun hatte sich aber im Vorfeld das Landeskriminalamt Sachsen - Abteilung "Politisch motivierte Kriminalität links, Verratsdelikte, Kriegsverbrechen" - im Internet auf der Mobilisierungsseite der ZapfenstreichgegnerInnen umgesehen, und war dabei auf eine Grafik gestoßen, die sie für gefährlich hielt: Dort waren unter den Überschriften "Vergangenheit und Gegenwart -- Den Zapfenstreich-en! -- Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet, darunter auch ein Helm, auf dem zur Verdeutlichung des ebenfalls gemeinten historischen Kontexts eine sogenannte "Doppelsigrune" abgebildet war, das Emblem der SS (welche in der Form der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg kämpfende Truppe war; nur die Waffen-SS durfte - neben der Wehrmacht - den Großen Zapfenstreich durchführen).

Anstelle sich mit den Nazis im sächsischen Landtag oder der sächsischen Schweiz, die das Wirken der verbrecherischen Waffen-SS wirklich glorifizieren und denen nachahmen, intensiv zu befassen, wurde bei dem engagierten Antimilitaristen wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" eine Hausdurchsuchung durchgeführt und später sogar Anklage erhoben.

Jetzt, zweieinhalb Jahre später, soll es am Montag den 06. Juli 2009 um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden, Berliner Straße 13 zu einer Verhandlung kommen. Diese ist öffentlich und Interessierte sind herzlich zur Solidarischen Unterstützung eingeladen.


Pressemitteilung dazu vom 24.06.2009

Mehr Informationen: http://den-zapfen-streichen.blogspot.com/

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