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Prozess gegen Andreas Reuter wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung28.08.2008

Schildkröte

Information der Totalverweigerer-Initiative Dresden/Frankfurt

Am Dienstag, dem 02. September 2008, um 10:00 Uhr, findet am Landgericht Görlitz Postplatz 18, Raum 200 der Prozess gegen Andreas Reuter wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung statt.

*** Kommt zahlreich! ***

Andreas war zum 04.07.2005 zur Ableistung des Zivildiensts nach
Weisswasser einberufen worden, ist dort aber nicht erschienen. Er versteht
sich als Totaler Kriegsdienstverweigerer und lehnt die Erfüllung der
Wehrpflicht auf Grund einer von ihm gefällten Gewissensentscheidung ab.
Wegen dessen militärischer Verplanung im Rahmen des Konzeptes der sog.
"Gesamtverteidigung" verweigert er auch die Ableistung des Zivildienstes.
Das nachfolgende Verfahren am Amtsgericht Zittau war von ständigen
Versuchen des Vorsitzenden RiAG Ronsdorf gekennzeichnet, dem Beschuldigten
die Inanspruchnahme seiner gesetzlich garantierten Rechte streitig zu
machen. Mit teilweise offen willkürlichen Entscheidungen des Gerichts oder
indem der Vorsitzende Anträge der Verteidigung schlicht ignorierte, wurde
u.a. das Recht der Verteidigung massiv beschnitten und mehrfach
Akteneinsicht faktisch verwehrt.
Dies war Gegenstand mehrerer Ablehnungen des zuständigen
Vorsitzenden wegen der Besorgnis der Befangenheit. Diese Haltung hatte der
RiAG Ronsdorf auch anlässlich eines anberaumten Hauptverhandlungstermins
dokumentiert, der noch kurz vor Beginn aufgehoben wurde: um die Sicherheit
der Sitzung zu gewährleisten, sah er es – bei einem Angeklagten, der sich
für seine "Tat" ausdrücklich auf seine gewaltfreie Grundeinstellung beruft –
als notwendig an, sechs uniformierte und bewaffnete Polizeibeamte
hinzuzuziehen.
In der Hauptverhandlung am 14.12.07 schließlich hatte der Richter
den Verteidigern völlig überraschend die Zulassung entzogen und anschließend
ohne jede Unterbrechung die Hauptverhandlung gegen den damit unverteidigten
Angeklagten durchgeführt. Verurteilt wurde Andreas zu zwei Monaten mit
Bewährung; die StA hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe beantragt. Auf
die hiergegen erhobene Beschwerde wurde den Verteidigern die Zulassung durch
das Landgericht Görlitz erneut erteilt.
Da das Urteil des Amtsgerichts auf solch schwerwiegenden
Verfahrensmängeln (Verletzung rechtlichen Gehörs, Verletzung des Grundsatzes
eines fairen Verfahrens, Beschneidung der Verteidigung, Mitwirkung eines
befangenen Richters) beruhte, hatte die Verteidigung Revision gegen die
Entscheidung eingelegt. Gleichzeitig aber hat auch die StA, deren Antrag in
der Hauptverhandlung nur um einen Monat vom Urteil abwich, die Entscheidung
mit der Berufung angefochten. Aus den näheren Umständen ergibt sich jedoch,
dass die StA damit kein eigenständiges legitimes Ziel verfolgt, sondern
lediglich eine revisionsrechtliche Überprüfung der Verfahrensweise des
Amtsgerichts zu verhindern sucht, womit das Rechtsmittel der StA eine
unzulässige "Sperrberufung" darstellt.
Die Verteidigung hat daher bereits im Vorfeld der
Berufungsverhandlung beantragt, die Berufung der StA als unzulässig zu
verwerfen. Hierüber wird das Gericht in der Hauptverhandlung entscheiden. In
der Hauptsache aber geht es - wie in jedem Strafprozess wegen Totaler
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - um die Frage, ob in
derartigen Fällen das Strafrecht überhaupt zur Anwendung kommen darf.
Verteidigt wird Andreas von drei Personen (Detlev Beutner,
FfM/Sebastian Kraska und Jörg Eichler, beide DD), die selbst
Totalverweigerer und keine Rechtsanwälte sind.
Ein rege Teilnahme interessierter Öffentlichkeit ist sehr erwünscht.


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TKDV-Initiativen Dresden/Frankfurt
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