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Den Worten müssen umgehend Taten folgen15.09.2010

Zentralstelle KDV

Die Zentralstelle KDV fordert: Einberufungen aufheben, wenn der Einberufene widerspricht

Nach den Festlegungen der CSU und des CDU-Präsidiums und -Vorstands, dem Kurs von Verteidigungsminister zu Guttenberg zu folgen, ist klar: Die Wehrpflicht wird ausgesetzt, die letzten Einberufungen zum Grundwehrdienst und zum Zivildienst dürften zum 1.1.2011 erfolgen. Wer noch Grundwehrdienst oder Zivildienst als Pflichtdienst leisten will, muss sich also beeilen. Bald geht es nur noch freiwillig.

Einberufungen zu Wehr- und Zivildienst greifen erheblich in die Ausbildungs-, Berufs- und Lebensplanung ein. Zurzeit werden Studenten einberufen, die am 1.1.2011 mitten im ersten oder zweiten Semester sein werden. Andere mit einem Zeitarbeitsverhältnis hätten die Chance, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Promotionen sollen ebenso unterbrochen werden wie der Start in die Selbstständigkeit. All das darf vor dem Hintergrund des absehbaren Wegfalls der Wehrpflicht nicht mehr sein.

Die Zentralstelle KDV fordert Verteidigungsminister zu Guttenberg und Jugendministerin Schröder auf, die nachgeordneten Behörden anzuweisen, jedem Widerspruch gegen eine Einberufung im Rahmen der Ausübung des Einberufungsermessens stattzugeben. Es kann nicht sein, dass Behörden heute noch unter Berufung auf die Rechtsprechung des Kalten Krieges von vor dreißig Jahren der Wehr- und Zivildienstleistung Vorrang vor Ausbildung und Arbeit verschaffen.

Gleiches muss für Entlassungsanträge aus dem Dienst gelten. Wer früher in Ausbildungen gehen kann, wer die Chance hat, einen Arbeitsplatz anzutreten, wer ein Studium aufnehmen kann, darf durch den Wehr- oder Zivildienst daran nicht mehr gehindert werden. Er sollte vorzeitig entlassen werden.

"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet." hat der damalige Bundespräsident und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht Roman Herzog 1995 formuliert. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat darauf in seinem Bericht für den Deutschen Bundestag am 1.9.2010 ausdrücklich Bezug genommen. Nach der aktuellen Debatte ist deutlich, dass schon heute, Tag für Tag, die Grundlage für die Wehrpflicht entfallen ist.

Zurzeit gibt es 195.000 Zeit- und BerufssoldatInnen und 25.000 freiwillig länger Wehrdienstleistende in der Bundeswehr. Das sind deutlich mehr als nach den diskutierten Bundeswehrmodellen (zwischen 150.000 und 210.000 SoldatInnen) sicherheitspolitisch nötig sind. Der sofortige Verzicht auf einzelne Einberufungen zum Grundwehrdienst oder die Zustimmung zu vorzeitigen Entlassungen aus dem Grundwehrdienst würde keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen haben.

Nicht zuletzt deswegen ist in der jetzigen Übergangszeit allen Widersprüchen und Entlassungsanträgen zu entsprechen.

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Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.
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