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Grundgesetz gegen allgemeinen Pflichtdienst26.08.2010

Zentralstelle KDV

Zu der Forderung der CDU-Politiker Peter Müller und Roland Koch, einen allgemeinen Pflichtdienst einzuführen, erklärt der Vorsitzende der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V (kurz: Zentralstelle KDV), Dr. Werner Glenewinkel:

Das Gerede von der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht klingt wie Stammtischgerede auf allerunterstem Niveau: Nur der Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber für ein Freiwilliges (!) Jahr kann ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Ursache ist, dass die Herren Koch und Müller als Ministerpräsidenten in ihren Bundesländern bisher nicht bereit waren, das Taschengeld für diese engagierten jungen Menschen zur Verfügung zu stellen.

Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland würde jedes Jahr rund 12 Milliarden Euro kosten - zusätzlich zu den bisherigen Kosten für Wehr- und Zivildienst. Woher Koch und Müller das Geld nehmen wollen, sagen sie nicht. Die Bundesregierung - so war zu vernehmen - hatte Ende Juni eine Spar- und keine Ausgabeklausur. Wer Vorschläge macht, muss auch sagen, wie sie bezahlt werden sollen.

Besser wäre, wenn die Bundesländer - insbesondere auch Hessen und das Saarland - endlich mehr Geld für die Freiwilligendienste zur Verfügung zu stellten. Statt über allgemeine Dienstpflicht zu schwadronieren ist Handeln bei Freiwilligendiensten gefordert.

18 % eines Jahrgangs haben nach Umfragen ein großes Interesse, sich in einem freiwilligen Jahr zu engagieren. Das sind jedes Jahr 140.000 junge Männer und Frauen. Bisher werden ca. 25.000 Plätze vom Bund und den Ländern gegenfinanziert. Wegen des großen Andrangs haben die Träger der Freiwilligendienste das Geld so verteilt, das zumindest 38.000 Jugendliche die Chance auf einen Einsatz haben. Beworben haben sich aber doppelt so viele.

Offensichtlich kennen die Herren (Ex)-Ministerpräsidenten weder das Grundgesetz (Artikel 12) noch die Europäische Menschenrechtscharta (Artikel 5) oder die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Artikel 4). Alle verbieten die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes. Nur ein Land der Erde hält sich nicht an diesen Codex der Völkergemeinschaft: Die Militärdiktatur in Birma.

Wir fordern die Bundesländer - allen voran das Saarland und Hessen - dazu auf, endlich jeder und jedem, die und der sich in einem Freiwilligendienst für die Gesellschaft engagieren wollen, auch tatsächlich einen Platz zur Verfügung zu stellen.


Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.


Mehr Informationen: http://www.zentralstelle-kdv.de

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