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Zimbabwe: Die Polizei überfällt das Büro der WRI-Mitgliedsgruppe „Gays and Lesbians of Zimbabwe“ und verhaftet zwei Aktivisten26.05.2010

www.wri-irg.org

Am Montag, 24. Mai 2010 stellte die Polizei Strafanzeigen gegen zwei Angestellte der WRI-Mitgliedsgruppe Gays and Lesbians of Zimbabwe (GALZ), die in der vergangenen Woche verhaftet wurden, nachdem die die Polizei ihre Büros in der Hauptstadt durchsucht hatte.

Am Montag beschuldigte die Polizei Ellen Chadema, die im Januar an der WRI-Konferenz in Indien teilgenommen hatte, und Ignatius Muhambi des Verstoßes gegen Abs. 33 des Kriminalgesetzes wegen angeblicher Unterminierung der Autorität von Präsident Robert Mugabe.

Die Polizei behauptet, Chademana und Muhambi hätten eine Gedenktafel des früheren Bürgermeisters von San Francisco, Willie Lewis Brown, Jr, in ihrem Büro gezeigt, auf der der Afro-Amerikaner Präsident Robert Mugabes Homophobie gegen Schwule und Lesben brandmarkt.

David Hofisi von den Rechtsanwälten Zimbabwes für Menschenrechte (ZLHR) erreichte schließlich, assistiert von Belinda Chinowawa, Zugang zu ihren Klienten zu bekommen, nachdem ihnen dieser Zugang am Samstag, 22. 5. 2010 anfangs verweigert worden war.

Chademana und Muhambi wurden auch beschuldigt, in Besitz obszöner, unsittlicher oder verbotener Artikel sein und damit § 26(1) (b) des Censorship and Entertainment Control Act (etwa: Gesetz für Zensur und Steuerung des Unterhaltungswesens), Kap. 10:04 zu verletzen.

Die beiden werden ihre vierte Nacht in Polizeizellen verbringen, nachdem die Polizei sie am Montag nicht vor Gericht gebracht hat. Sie sollen nun am Mittwoch, 26. 5. 2010 nach dem Africa-Day-Festtag vor Gericht gestellt werden.

In der Zwischenzeit hat die ZLHR am Montag, 24. 5. 2010 eine Klage gegen die untersuchenden Beamten im Fall der GALZ eingereicht. Die ZLHR klagt die untersuchenden Beamten unter Führung von M. Gomo an, sie hätten sie vorsätzlich falsch über den Aufenthaltsort ihrer Klienten informiert.

Als die Rechtsanwälte der ZLHR am Montagmorgen zur zentralen Polizeistation in Harare kamen, wurde ihnen von Mr. Gomo gesagt, dass Chatemana und Muhambi in Polizeizellen seien und an einen Ort gebracht würden, wo die Rechtsanwälte seien, damit ihre Einlassungen nach Erläuterung und Belehrung in Gegenwart und mit Unterstützung ihrer Rechtsanwälte aufgenommen werden könnten. Die Rechtsanwälte waren jedoch schockiert, als sie später entdeckten, dass, während sie aufgrund der Versicherungen des Untersuchenden Beamten in der Polizeistation warteten, ihre Klienten in Wirklichkeit aus der Haft entfernt und unter Polizeiüberwachung zu den Büros des GALZ Milton Park gebracht worden waren für eine weitere unberechtigte Durchsuchung der Büros ohne Kenntnis oder Einverständniss der Rechtsanwälte. Die Invasion schloss die illegale und zwangsweise Überprüfung der persönlichen Emailkonten der beiden GALZ-Angestellten und die zwangsweise Preisgabe ihrer Passwörter durch die betreffenden Polizeibeamten ein. Die gesetzwidrige und einseitige Aktion wurde durchgeführt mit voller Kenntnis der Tatsache, dass die Verdächtigen gesetzmäßig vertreten waren und infolge dessen das Recht hatten, ihre gesetzlichen Rechtsvertreter während aller polizeilichen Aktivitäten gegenwärtig zu haben.

Chademana und Muhambi wurde nicht die Gelegenheit gegeben, ihren Rechtsanwälte Bescheid zu geben; auch die Polizei selbst benachrichtigte die Rechtsvertreter nicht, wo ihre Klienten waren und was sie mit ihren Klienten machten. Die Polizei lieferte absichtlich irreführende Informationen an die Rechtsanwälte, die in der zentralen Polizeistation von Harare warteten und verlangten, ihre Klienten zu sehen und ihre Einlassungen nach Erläuterung und Belehrung zu diskutieren.

In ihrer Beschwerde verlangte die ZLHR von dem diensttuenden Beamten der Drogenabteilung in der zentralen Polizeistation von Harare, er solle seine Untergebenen dringend belehren, besonders diejenigen, die mit der Sache des GALZ zu tun hätten, dass Chademana und Muhambi von der Verfassung her das Recht haben, ihre gewählten Rechtsanwälte gegenwärtig und über jeden einzelnen Schritt der Polizeiermittlung informiert zu halten.

Die ZLHR stößt sich auch an der Tatsache, dass die Polizei anfangs angedeutet hatte, ihre Klienten sollten am Montagmorgen vor dem Stadtgericht nur angeklagt werden, dass sie absichtlich langsam gewesen und die Ausgangssperre von 11 Uhr, die von den Gerichten festgelegt worden war, missachtet hätten. Die Änderung schien vorherberechnet und ein mutwilliger Versuch, die gesetzlichen Rechte der Angestellten der GALZ auszuhebeln.

Die ZLHR verlangte vom Polizeichef, eine Untersuchung der Polizeiaktionen durchzuführen, die eine Behinderung der Justiz und ein schwerwiegender Missbrauch von Amt und Prozedur sind.

Die ZLHR wies darauf hin, dass jeder sogenannte Beweis, der als Ergebnis solcher gesetzwidriger und verfahrenswidriger Handlungen erzeugt oder verwendet werden sollte, bei jedem Gerichtsverfahren als unzulässig angegriffen werden wird.

http://www.sokwanele.com/thisiszimbabwe/archives/5720

Die betroffenen Friedensaktivisten:
* Ellen Chademana
* Ignatius Muhambi

Siehe auch:
http://www.pinknews.co.uk/2010/05/24/zimbabwean-gay-activists-arrested/
ebenso wie eine diesbezügliche Rosa Nachrichten-Geschichte über COPAC- das Auswahlkomitee zur Revision der Verfassung von Zimbabwe – mit der Ankündigung, es schlage keine Erwähnung schwuler Rechte in der Verfassung vor und werde diese Angelegenheit nicht weiter diskutieren.

Eine Protestmail kann verschickt werden auf:
http://wri-irg.org/node/10200

Weitere Adressen für Proteste:
Ministry of Home Affairs
The Permanent Secretary
Private Bag 7703
Causeway
Harare
Tel: + 263 - 4 - 703641
+ 263 - 4 - 703643
Fax: +263 - 4 - 707231
E-mail: moha@gvt.co.zw
Website: http://www.moha.gov.zw

Ministry of Foreign Affairs
Munhumutapa Building, Samora Machel Ave
P.O. Box 4240 Harare, Zimbabwe
Tel : + 263 - 4 - 727005/9 : 794681/5
Fax: +263-4-705161
Email Addresses:
Policy, Research and Training : prpoffice@zarnet.ac.zw
Website: http://www.zimfa.gov.zw/

Protestschreiben können auch geschickt werden an:
Permanent Mission of Zimbabwe to the United Nations
128 E. 56th Street
New York, NY 10022
USA
Tel: 1-212-980-9511 Fax: 1-212-308-6705
email: zimbabwe@un.int
oder an die Botschaft von Zimbabwe in Ihrem Land:
http://www.embassiesabroad.com/embassies-of/Zimbabwe


Mehr Informationen: http://www.wri-irg.org

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