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Wann kommt die Dienstzeitverkürzung?19.03.2010

Zentralstelle KDV

Die aktuelle öffentliche Debatte um die Dienstzeitverkürzung wird seit wenigen Tagen auf eine höchst verwirrende Art geführt. Die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer, in der auch die DFG-VK Mitglied ist, gibt dazu folgende Hinweise:

1. Wann tritt die Dienstzeitverkürzung in Kraft?

Der Koalitionsvertrag hat dazu im Oktober 2009 eine eindeutige Aussage getroffen: CDU/CSU und FDP haben das "Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren". Anknüpfend an die Regelungen früherer Dienstzeitverkürzungen ergibt sich daraus eigentlich nur eine gesetzliche Regelung: "Wehrpflichtige, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Grundwehrdienst geleistet haben, sind zu entlassen; auf Antrag können sie stattdessen Grundwehrdienst von der im Einberufungsbescheid festgesetzten Dauer leisten." Diese Gesetzesformulierung wurde bei den Dienstzeitverkürzungen 1972, 1990, 1995 und 2001 gewählt.

Verteidigungsminister zu Guttenberg hat vor wenigen Tagen für Aufregung gesorgt, als er von einem "Vorziehen" der Reform auf den Dienstantrittstermin 1.10.2010 sprach. Faktisch hätte das aber bedeutet, dass die ersten Wehrpflichtigen mit der kurzen Dienstzeit nicht am 31.12.2010, sondern erst zum 31.3.2011 entlassen worden wären. Die Reform wäre nicht vorgezogen, sondern um ein Quartal verschoben worden.

Neuere Meldungen sprechen von der Verkürzung beim Wehrdienst ab dem 1.10.2010 und beim Zivildienst ab dem 1.8.2010. Ob Dienstantritt oder Dienstende gemeint ist, bleibt offen.

2. Was gilt für den Zivildienst?

"Die Dauer des Zivildienstes entspricht der Dauer des Grundwehrdienstes (§ 5 Abs. 1a des Wehrpflichtgesetzes)." So steht es in § 24 Absatz 2 Zivildienstgesetz. Daran soll nichts geändert werden. Wehrdienst und Zivildienst werden also zum gleichen Zeitpunkt verkürzt werden.

3. Was sollte ein Zivildienstpflichtiger heute bedenken?

Wegen der unklaren Lage empfehlen wir denen, die die kürzere Dienstzeit nutzen wollen, den Dienstantritt auf den 1.10.2010 zu verschieben. Trotz der unterschiedlichen Äußerungen scheint aber sicher zu sein, dass ein Dienstantritt ab dem 1.10.2010 die kürzere Dienstzeit zur Folge hat.

Das Deutsche Rote Kreuz und der Paritätische Wohlfahrtverband sprechen sich massiv gegen die Dienstzeitverkürzung aus und verweisen auf die Schwierigkeiten in der Versorgung der von ihren Einrichtungen betreuten Menschen. Die Verlautbarungen deuten darauf hin, dass diese Einrichtungen Zivildienstleistende nicht zusätzlich einsetzen, sondern ihnen reguläre Aufgaben übertragen, um andere Arbeitskräfte einzusparen. Das entspricht nicht den Vorschriften des Zivildienstgesetzes. Zivildienstpflichtige, die diesen Missbrauch des Zivildienstes nicht unterstützen wollen, sollten sich bei anderen Organisationen einen Zivildienstplatz suchen.

4. Weitere Informationen

Wir werden Sie informieren, sobald es konkretere und verlässlichere Informationen gibt.

Am 17.3.2010 haben wir uns mit einer Mitteilung an die Presse gewandt.
Bereits am 10.3.2010 haben wir eine Bewertung der Debatte vorgenommen.

Mehr Informationen: http://www.zentralstelle-kdv.de

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