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Grässlin: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!“27.02.2009

Mercedes-Bild

Stuttgart/Freiburg/Frankfurt, den 27.02.2009

Obwohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart „umfangreiche gesteuerte Graumarktgeschäfte“ bei Daimler feststellt, wird das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Dieter Zetsche für dessen Kenntnis der Graumarktgeschäfte ’mangels Beweisen’ eingestellt.
Rechtsanwalt Rothbauer wirft Staatsanwaltschaft „Versäumnisse und Angst vor eigener Courage vor“ und kündigt im Namen Grässlins Beschwerde an

Am 18.12.2006 stellte Jürgen Grässlin, Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und der Kritischen Daimler-AktionärInnen, über seinen Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige gegen Dr. Dieter Zetsche sowie vier weitere Mercedes-Manager und -Händler. In seiner Strafanzeige warf Grässlin dem früheren Daimler-Vertriebsvorstand und heutigen Konzernvorsitzenden Zetsche vor, als Zeuge vor dem Landgericht Stuttgart am 09.12.2002 eine uneidliche Falschaussage getätigt zu haben. In einem neunseitigen Schreiben vom 06.08.2008 an Staatsanwalt Maak zeigte Grässlin die seines Erachtens geschlossene Beweiskette auf.

Laut Mitschrieben von Prozessbeteiligten und Presseberichten hatte Zetsche bei seiner Zeugenvernehmung am 09.12.2002 behauptet, in seiner Amtszeit als Vertriebsvorstand von 1995 bis 1999 habe es lediglich „in Einzelfällen“ Graumarktgeschäfte gegeben. „Dagegen bestätigen die uns vorliegenden Daimler-Dokumente eindeutig, dass Graumarktgeschäfte damals zu Abertausenden in drei Viertel aller Niederlassungen der Region West erfolgten“, so Rothbauer, was nunmehr in der Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 24.2.2009 im Wesentlichen als Ermittlungsergebnis bestätigt wird.

Auch Zetsches Behauptung, als verantwortlicher Vertriebsvorstand habe er von alledem nichts gewusst, sei unhaltbar: „Herr Zetsche wurde damals von Jürgen Fahr, dem Pkw-Vertriebschef Deutschland, schriftlich über Graumarktgeschäfte unterrichtet. Ein entsprechendes Schreiben liegt uns vor. Herr Fahr hat seine Aussage wiederholt öffentlich geäußert.“

Zudem habe der „Graumarktbeauftragte“ Peter Christ alljährlich den Daimler-Vorstand, darunter Zetsche, mittels „Graumarktberichten“ in Kenntnis gesetzt. Zu guter Letzt hatte Zetsche dem Spediteur Gerhard Schweinle, der als Daimler-Graumarkthändler genutzt wurde, persönlich den Zugang zu acht Luxuslimousinen vom Typ CL500 und CL600 aus dem Vorstandskontingent verschafft. „Dieser einmalige Vorgang ermöglichte Schweinle den Verkauf von ‚Ladenhütern’ im Paket mit den Luxusfahrzeugen ins Ausland“, so Rothbauer.

„Hieße der Angezeigte nicht Zetsche und wäre er nicht Vorsitzender der Daimler AG, dann wäre es ihm ergangen wie jedem anderen Bürger, der sich in einem Strafermittlungsverfahren einer derart dichten Indizienkette ausgesetzt sieht: Dann wäre ein Strafbefehl ergangen oder Anklage erhoben worden“, sagte Rothbauer. Der Tübinger Rechtsanwalt sieht im Vorgehen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft – nach dem Motto „Alle wussten es, nur der Chef wusste nichts, deswegen ist er ja Chef“ – eine verfehlte juristische Auslegung der Verantwortlichkeit von Zetsche.

Grässlin hat seinen Anwalt beauftragt, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung einzulegen. „Das darf nicht sein, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt!“ kritisierte der DFG-VK-Sprecher scharf. Er kündigte an, bei der Daimler-Hauptversammlung am 8. April 2009 in Berlin Zetsches Verantwortung für die massiven Daimler-Graumarktgeschäfte und -Rüstungsexporte zu thematisieren.

Kontakt: Jürgen Grässlin, Tel. 0761-7678208
Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Mob. 0173-4446877

Mehr Informationen: http://www.wir-kaufen-keinen-mercedes.de

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