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Kosovo: Missachtung des Völkerrechts16.06.2008

http://www.ialana.de

Pressemitteilung der IALANA

Der Vorstand der VDW hat sich intensiv mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und deren Anerkennung durch eine Reihe westlicher Staaten befasst.

Die IALANA kommt dabei zu den folgenden Schlussfolgerungen:

· „Die kosovarische Unabhängigkeitserklärung vom 17.2.2008 ist unvereinbar mit der UN-SR-Resolution 1244/99 vom 10.Juni 1999, der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht
· Die völkerrechtliche Anerkennung des Kosovo durch die Erklärungen der deutschen Bundesregierung und weiterer Regierungen anderer Staaten verstößt gegen die UN-SR-Resolution 1244/99 und gegen das völkerrechtliche zwischenstaatliche Interventionsverbot.
· Nach der kosovarischen Unabhängigkeitserklärung ist die Rechtsgrundlage für das aktuelle völkerrechtliche Mandat der Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Kosovo und auch für die künftige Bw-Entsendung in den Kosovo im Rahmen der EU völkerrechtlich und verfassungsrechtlich sehr zweifelhaft geworden.“
Dieses hat deutliche Auswirkungen auf die Stationierung deutscher Truppen:

„Völkerrechtliche Grundlage für die Stationierung von militärischen Verbänden der Bundeswehr im Kosovo war bisher die UN-Sicherheitsrats-Resolution 1244/99 vom 10.6.1999. Davon ging zu Recht zuletzt auch der konstitutive Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.6.2007 zur Entsendung der Bundeswehr als Teil der KFOR in den Kosovo aus. Darin hieß es (vgl. BT-Drucks. 16/5600):

„Die Kräfte (der Bundeswehr im Rahmen von KFOR) können eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ein entsprechender Beschluss des NATO-Rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.“

Wäre oder würde der Kosovo mit seiner Unabhängigkeitserklärung seit dem 18.2.2008 ein selbständiger Staat, wovon die deutsche Bundesregierung und die Regierungen der insgesamt knapp 50 Staaten, die den Kosovo seit Februar 2008 völkerrechtlich anerkannt haben, ausgehen, könnte die Geschäftsgrundlage der UN-SR-Resolution 1244/99 mit der völkerrechtswidrigen Abtrennung des Kosovo und der Missachtung der territorialen Integrität Serbiens entfallen sein. Damit würde es an der bisherigen völkerrechtlichen Basis für die gegenwärtige und eine künftige Mandatierung der KFOR-Verbände durch den UN-Sicherheitsrat fehlen.“

In der Anlage finden Sie die Studie der IALANA.
Für Rückwirkungen wenden Sie sich bitte an Reiner Braun (Geschäftsführer der IALANA): 0172-2317475
Missachtung des geltenden Völkerrechts: Gutachter der IALANA zur diplomatischen Anerkennung des Kosovo

IALANA ist eine überparteiliche und unabhängige internationale Organisation von Juristinnen und Juristen, die sich für gewaltfreie Konfliktlösungen engagiert. Die deutsche Sektion wurde 1989 in Bonn gegründet. Unserem Beirat gehören namhafte Persönlichkeiten an.

Mehr Informationen: http://www.ialana.de/projekte.html

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